Asklepios Klinik Lindau verzeichnet Zunahme der Corona-Patienten

Nachdem die Klinik Tettnang einen vorläufigen Aufnahmestopp infolge eines Corona-Ausbruchs bis zum 20. Dezember verhängt hat, sind die umliegenden Kliniken gefordert, das Patientenaufkommen aufzufangen. Darunter befinden sich pandemiebedingt eine steigende Zahl an Covid-19-Patienten, die stationär versorgt werden müssen. Parallel steigt, wie im übrigen Bundesgebiet, auch hier im Landkreis die Zahl der Covid-19-Infizierten. „Aktuell werden bei uns an der Asklepios Klinik Lindau 11 Patienten mit Erkrankung von SARS-CoV2 bzw. Covid-19 behandelt. In Kenntnis der üblichen Krankheitsverläufe rechnen wir kurzfristig mit einer Zunahme der beatmungspflichtigen Fälle auf unserer Intensivstation. Die Zunahme wird uns jedoch vor Herausforderungen stellen. Die Versorgung einer deutlichgrößeren Zahl schwererkrankter Covid-19- Patienten ist jedoch nur möglich, wenn Personal von anderen Stationen in den intensivmedizinischen Bereichen zusätzlich eingesetzt wird. Genau dafür benötigen wir – und alle anderen Kliniken – die Rückendeckung der Landes- und Bundesregierung“, sagt Boris Ebenthal, Geschäftsführer der Asklepios Klinik Lindau.

Die Kliniken brauchen flächendeckend den Rückhalt der Politik

  • Zahl der stationären Patienten mit Covid-19 im Landkreis steigt
  • Aufnahmestopp in Tettnang erhöht Patientenaufkommen in Lindau zusätzlich
  • Eine Aufnahme der Asklepios Klinik Lindau unter die vom Land zur Corona-Bekämpfung vorgesehenen Kliniken würde Freiraum für mehr Behandlungskapazitäten für Covid-19-Fälle schaffen
  • Joachim Ramming: „Das Land sollte dringend alle Krankenhäuser zur Pandemie-Bekämpfung unter das Bevölkerungsschutzgesetz stellen. Alle Kliniken müssen zusammenarbeiten, damit wir bei weiter steigenden Fallzahlen der Lage dauerhaft Herr bleiben.“

 

Gemäß der Neufassung des Bevölkerungsschutzgesetzes, welches Bundesgesundheitsminister Spahn zur Bekämpfung der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie im November in den Bundestag eingebracht hatte, sind Krankenhäuser der Versorgungsstufe 1 grundsätzlich nicht mehr für die Behandlung von Corona-Patienten vorgesehen. Verantwortlich sollen nur noch Kliniken der Versorgungsstufe 3 sowie nach Entscheidung der jeweiligen Bundesländer ausgewählte Kliniken der Versorgungsstufe 2 sein. Die Asklepios Klinik Lindau gehört zur Versorgungsstufe 1.  Sie ist damit gemeinsam mit sehr vielen ländliche Krankenhäusern im Freistaat der Basisnotfallversorgung zugeordnet, trägt bereits seit der ersten Pandemiewelle und auch jetzt einen maßgeblichen Anteil an der Covid-19 Patientenversorgung, wird dafür aber wie viele andere Krankenhäuser auch, von Seiten der Bundespolitik nicht ausreichend unterstützt.

„Aus unserer Sicht geht dieses Gesetz vollkommen an der Realität der Versorgung in der aktuellen Phase der Pandemie vorbei“, erklärt Dr. Joachim Ramming, Regionalgeschäftsführer Bayern der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. „Aus medizinischer Sicht macht es überhaupt keinen Sinn, die Maximal- und Schwerpunktversorger allein mit stationären und intensivpflichtigen COVID-19-Patienten zu überlasten. Die Versorgung dieser Patienten kann und muss – wie auch in der ersten Welle der Corona-Pandemie – auch von niedrigeren Versorgungsstufen adäquat vorgenommen werden.

Die Versorgung der Covid-19-Patienten auf die Maximal- und Schwerpunktversorger zu fokussieren, führt im Ergebnis einzig und allein dazu, dass diese Häuser schnell überlastet werden. Gleichzeitig werden in diesen Häusern wichtige Hochintensiv-Kapazitäten nicht mehr in ausreichender Form zur Verfügung stehen, die aber für deutlich komplexere Notfallpatienten, etwa mit Multi-Organversagen oder anderen schwierigen Verläufen, immer dringend gebraucht werden. Von der Überlastung des Personals ganz zu schweigen“, so Ramming weiter.

Die Versorgungsrealität der vergangenen Pandemie-Monate hat gezeigt, dass in so genannten Level 1-Kliniken mit Intensivstation Covid-19-Patienten auf dem gleichen Niveau versorgt wurden, wie in Kliniken höherer Versorgungstufen. „Es macht daher gar keinen Sinn, die Patienten einseitig zu verteilen. Vor dem Hintergrund weiter steigender Covid-19-Fallzahlen fordere ich das Land Bayern und alle anderen Bundesländer auf, die Krankenhäuser aller Versorgungsstufen in die Pandemiebekämpfung gemäß dem Bevölkerungsschutzgesetz einzubeziehen.

Die Kliniken brauchen flächendeckend den Rückhalt der Politik über das Bevölkerungsschutzgesetz, um sich vollständig auf die Bekämpfung der Pandemie konzentrieren zu können. Sie benötigen Planbarkeit und müssen als Solidarsystem untereinander zusammenarbeiten können. Einseitige Lastenverteilungen sind völlig deplatziert und realitätsfern und gehen zu Lasten der Patienten“, erklärt Joachim Ramming, Regionalgeschäftsführer Bayern der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

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