ACH Corona Update

Zur Ermöglichung einer geschützten Präsenzlehre unterliegt das Gebäude am Asklepios Campus Hamburg (ACH) seit Oktober 2020 einem umfassenden Schutzkonzept. Seit März 2021 finden der Unterricht in den Kliniken, Seminare und Wahlpflichtfächer sowie die Abschlussprüfungen wieder in Präsenz statt, im laufenden Herbstsemester auch die meisten Vorlesungen. ab dem 29. November gilt das Modell "2Gplus"

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Coronavirus (COVID-19)

Als Reaktion auf die Entwicklung der Infektionszahlen und zum bestmöglichen Erhalt der Präsenzlehre lassen sich ab dem 29. November alle Studierenden und Mitarbeitenden am ACH zweimal wöchentlich testen ("2G+"). Um vor der Gefahr von sogenannten Impfdurchbrüchen oder falsch negativen Schnelltestergebnissen zu schützen gilt außerem die Empfehlung, auch in 2G-Bereichen bei Zusammenkünften medizinische bzw. FFP2-Masken zu tragen ("2G++").  

Um die Qualität der medizinischen Ausbildung am ACH zu sichern, wurde seit Mitte März 2021 der Unterricht in den Kliniken wieder aufgenommen. Seither werden auch im laufenden Herbstsemester die meisten Vorlesungen, Wahlpflichtfächer und Seminare sowie die schriftlichen Abschlussprüfungen wieder vor Ort am Campus durchgeführt. All dies erfolgte unter der Voraussetzung eines Hygienekonzepts, das mit den Hygieneexperten, den Anästhesisten/Intensivmedizinern und den Ärztlichen Direktoren der Hamburger Asklepios-Kliniken abgestimmt wurde. Zur Sicherheit trägt hier vor allem auch die bereits erfolgte Impfung der Dozierenden sowie der Studierenden gegen COVID-19 bei. 

Am Asklepios Campus Hamburg gilt bereits seit dem Herbstsemester 2020/21 grundsätzlich ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept (siehe FAQs), das bereits in Hamburger Medien Beachtung fand. Dies erlaubt, dass Arbeitsplätze zum individuellen Lernen im Medienzentrum sowie in den Hörsälen wie gewohnt gebucht werden können.

Die aktuelle Corona-Verordnung der Stadt Hamburg erlaubt den privaten Universitäten, zu denen auch der ACH gezählt wird, Präsenzunterricht. Dies liegt daran, dass diese Einrichtungen in der Regel weniger Studierende haben und mehr Aufwand bei den Schutzkonzepten betreiben können als die staatlichen Hochschulen. In der Tat hat der ACH ein in der Umsetzung bewährtes Schutzkonzept, das in einigen Punkten strenger ist als die Vorgaben der Stadt Hamburg und aktuell noch einmal angepasst wurde. 

Die Geltungsdauer der Regelungen des Schutzkonzepts sowie die Form des kommenden Herbstsemesters sind abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie bzw. von den jeweils aktuellen Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Policies der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH. 

Weiterhin wünschen Ihnen alle Mitglieder des ACH-Teams, der Dozenten- und Studierendenschaft:

Bleiben Sie gesund!

1. Allgemeine Regeln bezüglich Zutritt zum Gebäude und Aufenthalt im Gebäude (Schutzkonzept Stand 25.10.2020)

1. Wie ist der Zutritt zum Gebäude geregelt?

  1. Das Gebäude (AKS Haus P) der Asklepios Medical School GmbH (AMS) ist für Mitarbeiter:innen, Student:innen, Dozent:innen, Besucher:innen sowie Lieferanten und Dienstleister zugänglich.
  2. Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:30 Uhr. Mitarbeiter:innen der AMS, Lieferanten und Angestellte der AKS (wie z.B. Reinigungskräfte, Maschinenmeister, Wachdienst, Handwerker) haben Zutritt auch außerhalb der Öffnungszeiten; ihre Kontaktdaten und Anwesenheitszeiten werden ebenfalls über das Registrierungssystem der AMS erfasst.
  3. Zum Betreten und zum Verlassen des Gebäudes ist ausschließlich der Haupteingang (von der Philipsstraße her) zu benutzen. Der Hintereingang bleibt für Mitarbeiter:innen, Student:innen, Dozent:innen und Besucher:innen geschlossen (Lieferanten, Angestellte des AKS und sonstige Dienstleister sollen vorzugsweise ebenfalls den Haupteingang benutzen, dürfen das Gebäude aber auch über den Hintereingang betreten oder verlassen).
  4. Kontaktdaten und Anwesenheitszeiten werden von allen Personen über das Registrierungssystem der AMS erfasst, die das Gebäude über den Empfangsbereich hinaus betreten (also auch von denen, die den Hintereingang benutzen) bzw. dann wieder verlassen, aber auch nur von denen, die sich nicht lediglich im Empfangsbereich aufhalten.
  5.  Wartezone ist vor dem Haupteingang; auch hier sind die Abstandsregeln einzuhalten. Je nach Witterung ist das Warten einzelnen Personen auch im Empfangsbereich oder in zugewiesenen Zonen in Inneren des Gebäudes erlaubt, unter Wahrung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln dieses Schutzkonzepts.
  6. Abgabe und Abholen von Dokumenten und Paketen erfolgen im Empfangsbereich.
  7. Einlass ins Innere des Gebäudes erfolgt ausschließlich bei Vorliegen eines gültigen Besuchsgrundes, der bei der Anmeldung über das Registrierungssystem der AMS im Empfangsbereich anzugeben ist, und bei Nicht-Vorliegen eines Corona-bedingten Ausschlussgrundes, der ebenfalls bei der Anmeldung anzugeben wäre.

2. Wie hoch ist die maximale Raumbelegung und wie erfolgt die Buchung von Lern-/Arbeitsplätzen?

  1. Maximale Raumbelegung:
    1. Hörsäle: je 12 Lern-/Arbeitsplätze (je 24Plätze für Präsenz-Unterrichtseinheiten)
    2. Medienzentrum: 10 Lern-/Arbeitsplätz
    3. Konferenzraum: 4 Plätze
    4. Büros: Einzelbelegung
  2. Buchung von Lern-/Arbeitsplätzen in Hörsälen und im Medienzentrum
    1. ​​​​​​​Lern-/Arbeitsplätze können ausschließlich nach vorheriger Buchung über die Buchungs-App der AMS belegt werden
    2. Während der Vorlesungszeit sind von Montag-Freitag die folgenden Belegungs-Blöcke buchbar:
      • Block 1:  08.00 – 10.00 Uhr
      • Block 2:  10.30 – 12.30 Uhr
      • Block 3:  13.00 – 15.00 Uhr
      • Block 4:  15.30 – 17.30 Uhr
    3. Die Buchung von Arbeitsplätzen in freigegebenen Räumen ist für sieben Tage im Voraus möglich.
    4. Student:innen können pro Tag maximal zwei Blöcke buchen bezogen auf alle Hörsäle und das Medienzentrum.
    5. Nach zwei gebuchten und tatsächlich genutzten Blöcken an einem Tag kann die Aufsichtsperson im Empfangsbereich auf Nachfrage und in Abhängigkeit von den noch ungebuchten, verfügbaren Plätzen im Gebäude die betreffende Person für eine Nachbuchung zusätzlicher Blöcke freischalten.
    6. Wer dreimal einen gebuchten Block ungenutzt verfallen ließ, wird ohne Ansehen der Gründe für zwei Wochen für die Buchung von Lern-/Arbeitsplätzen gesperrt. Die gleiche Sperrzeit sind die Aufsichtspersonen befugt, nach eigenem Ermessen und ohne Einspruchsmöglichkeit bei dreimaligem Verstoß gegen Regeln der Buchung oder der Belegung von Lern-/Arbeitsplätzen verhängen.

3. Wie erfolgt die Belegung von Lern-/Arbeitsplätzen in den Hörsälen und im Medienzentrum?

  1. Es gelten die uner Punkt aufgeführten allgemeinen Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln und die unten aufgeführten speziellen Maßnahmen bzgl. einzelner Bereiche des Gebäudes.
  2. Es ist jeweils der über die Buchungs-App der AMS gebuchte nummerierte Platz einzunehmen und sogleich die Anmeldung an diesem gebuchten Platz über den QR-Code auf dem Tisch und das Registrierungssystem der AMS vorzunehmen.
  3. Der gebuchte und eingenommene Platz in einem Hörsaal darf nicht getauscht werden gegen einen anderen.
  4. Es dürfen nur die vorgesehenen Plätze mit den vorgesehenen Abständen von jeweils mind. 1,5 Metern eingenommen werden. Es ist nicht gestattet, Tische und Stühle zu verrücken, zusätzliche Tische oder Stühle in den Raum zu stellen oder sich zu Mehreren an einem Platz aufzuhalten
  5. Ergibt sich aus dem Lernen/Arbeiten an einem gebuchten und eingenommenen Platz ohne Asklepios-Rechner eine Notwendigkeit zu einem Asklepios-Rechner zu wechseln, kann die Aufsichtsperson im Empfangsbereich auf Nachfrage und in Abhängigkeit von den entsprechenden noch ungebuchten, verfügbaren Plätzen mit Asklepios-Rechnern die betreffende Person für eine Umbuchung freischalten. Die Person muss dann über die QR-Codes auf den jeweiligen Tischen eine Abmeldung am alten und eine Anmeldung am neuen Platz durchführen.
  6. Die Flure und sonstigen Verkehrsflächen sind keine Aufenthaltsbereiche für Arbeitspausen, sondern ausschließlich als Verkehrsflächen zu nutzen (ausgenommen ist der Stehtisch zum Telefonieren vor dem Aufzug im OG). Pausenzeiten sind am gebuchten Platz oder außerhalb des Gebäudes zu verbringen (jeweils unter Wahrung der allgemeinen Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln).
  7. Wird der gebuchte Lern-/Arbeitsplatz vorübergehend für länger als 15 Minuten verlassen, müssen über den QR-Code auf dem jeweiligen Tisch die Abmeldung über das Registrierungssystem und danach eine erneute Anmeldung erfolgen.
  8. Die halbstündigen Pufferzeiten zwischen den Blöcken sind für Belegungswechsel und Reinigung/Desinfektion vorgesehen. Am Ende eines gebuchten Blocks ist der belegte Platz unaufgefordert sofort zu räumen, die Abmeldung über den QR-Code auf dem Tisch durchzuführen und das Gebäude umgehend zu verlassen, es sei denn es liegt ein zusätzlicher gültiger Besuchsgrund vor oder es besteht der Wunsch und die Möglichkeit, über die Aufsichtsperson im Empfangsbereich den belegten Platz für einen weiteren Block zu buchen oder einen neuen Platz zu buchen.
  9. Nach einer Testphase bis voraussichtlich Mitte November 2020 wird die AMS über eine eventuelle Erweiterung der Buchungsmöglichkeiten durch einen zusätzlichen Block werktags (18:00 – 20:00 Uhr) und/oder Blöcke auch am Wochenende entscheiden

4. Wie ist die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen geregelt?

  1. Es gelten ähnliche Regeln wie für die Belegung von Lern-/Arbeitsplätzen in Hörsälen und Medienzentrum sowie unter Punkt 2 aufgeführten allgemeinen Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln und die unten aufgeführten speziellen Maßnahmen bzgl. einzelner Bereiche des Gebäudes.
  2. Nach Einnehmen eines Platzes ist sogleich die Anmeldung an dem eingenommenen Platz über den QR-Code auf dem Tisch und das Registrierungssystem der AMS vorzunehmen.
  3. Der eingenommene Platz in einem Hörsaal darf nicht getauscht werden gegen einen anderen.
  4. Es dürfen nur die vorgesehenen Plätze mit den vorgesehenen Abständen von jeweils mind. 1,5 Metern eingenommen werden. Es ist nicht gestattet, Tische und Stühle zu verrücken, zusätzliche Tische oder Stühle in den Raum zu stellen oder sich zu Mehreren an einem Platz aufzuhalten; wünscht ein Dozent oder eine Dozentin eine andere Bestuhlung, ist dies unter Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt.
  5. Wenn bei theoretischen Seminaren oder praktischen Kursen aus didaktischen Gründen der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, sind die betreffenden Dozent:innen gehalten, sich mit den Verantwortlichen der Lehrkoordination darüber abzustimmen, wie dennoch am besten der wichtigsten Forderung der Minimierung kritischer direkter Sozialkontakte Genüge getan werden kann, z.B. durch Gruppenaufteilung, Verteilung auf mehr Räume, sequenzielles Vorgehen, multimediales Format, u.ä; in jedem Fall müssen alle Beteiligten während der ganzen Dauer jedes Kontaktes mit einem Abstand unter 1,50 Metern eine FFP2-Maske tragen.
  6. Die Flure und sonstigen Verkehrsflächen sind keine Aufenthaltsbereiche für Pausen, sondern ausschließlich als Verkehrsflächen zu nutzen (ausgenommen ist der Stehtisch zum Telefonieren vor dem Aufzug im OG). Pausenzeiten sind am gebuchten Platz oder außerhalb des Gebäudes zu verbringen (jeweils unter Wahrung der allgemeien Hygiene- und Verhaltensregeln). 
  7. Wird der Platz vorübergehend für länger als 15 Minuten verlassen, müssen über den QR-Code auf dem jeweiligen Tisch die Abmeldung über das Registrierungssystem und danach eine erneute Anmeldung erfolgen.
  8. Am Ende einer Präsenz-Lehrveranstaltung ist der belegte Platz zu räumen, die Abmeldung über den QR-Code auf dem Tisch durchzuführen und das Gebäude umgehend zu verlassen, es sei denn es liegt ein zusätzlicher gültiger Besuchsgrund vor.
  9. Nach jeder Präsenz-Lehrveranstaltung reinigt/desinfiziert eine Aufsichtsperson die benutzten Plätze und lüftet den entsprechenden Raum gründlich.

5. Wie ist die Teilnahme an Prüfungen möglich?

  1. Es gelten ähnliche Regeln wie für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen sowie die unter Punkt 2 aufgeführten allgemeinen Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln und die unten aufgeführten speziellen Maßnahmen bzgl. einzelner Bereiche des Gebäudes.
  2. Schriftliche Prüfungen finden in allen drei Hörsälen mit einer Belegung von max. 24 Personen pro Hörsaal statt. Beim Einlass achtet eine Aufsichtsperson auf die Einhaltung des Mindestabstands. Die Studierenden haben sogleich ihre Plätze einzunehmen und sich über den QR-Code auf dem Tisch und das Registrierungssystem der AMS an dem eingenommenen Platz anzumelden (danach ist das Smartphone in den Flugmodus zu versetzen und mit dem Display nach unten vor sich auf den Tisch zu legen). Am Ende einer Prüfung ist der belegte Platz zu räumen, die Abmeldung über den QR-Code auf dem Tisch durchzuführen und das umgehend Gebäude zu verlassen, es sei denn es liegt ein zusätzlicher gültiger Besuchsgrund vor.
  3. Mündliche Prüfungen finden in einem Hörsaal oder mit max. vier Personen im Konferenzraum statt. Am Ende einer Prüfung ist das Gebäude zu verlassen, es sei denn es liegt ein zusätzlicher gültiger Besuchsgrund vor.
  4. Nach jeder Prüfung reinigt/desinfiziert eine Aufsichtsperson die benutzten Plätze und lüftet den entsprechenden Raum gründlich.

6. Wie erfolgt die Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs?

  1. Es gelten ähnliche Regeln wie für die Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen sowie die unter Punkt 2 aufgeführten allgemeinen Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln und die unten aufgeführten speziellen Maßnahmen bzgl. einzelner Bereiche des Gebäudes.
  2. Nach Einnehmen eines Platzes ist sogleich die Anmeldung über den QR-Code auf dem Tisch und das Registrierungssystem der AMS vorzunehmen.
  3. Der eingenommene Platz in einem Hörsaal oder im Medienzentrum darf nicht getauscht werden gegen einen anderen.
  4. Es dürfen nur die vorgesehenen Plätze mit den vorgesehenen Abständen eingenommen werden. Es ist nicht gestattet, Tische und Stühle zu verrücken, zusätzliche Tische oder Stühle in den Raum zu stellen oder sich zu Mehreren an einem Platz aufzuhalten; wünscht ein Referent oder eine Refeentin eine andere Bestuhlung, ist dies unter Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt.
  5. Offizielle Abendveranstaltungen / extracurriculare Vorträge werden in der Regel im Online-Format angeboten.
  6. Präsenz-Veranstaltungen von Studierenden sind auf maximal 24 Personen pro Hörsaal begrenzt.
  7. Studentische Veranstaltungen bzw. der Aufenthalt im Party- und im Relax-Bereich des Kellers sind nicht erlaubt.

2. Allgemeine Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln

1. Welche Regeln zur Vermeidung einer (Verbreitung der) Coronavirus-Infektion gelten im Gebäude?

  1. Es gelten die maßgeblichen Regelungen der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (in der jeweils aktuellen Fassung).
  2. Das Abstandsgebot von mind. 1,5 Metern ist in der Warte- und Pausenzone vor dem Gebäude, beim Betreten des Gebäudes, im Empfangsbereich sowie auf allen Verkehrsflächen und in allen Räumen des Gebäudes konsequent einzuhalten.
  3. Ein Mund-Nasenschutz (MNS) muss beim Betreten des Empfangsbereichs, im Empfangsbereich sowie im Inneren des Gebäudes von allen Personen durchgängig getragen werden, auch von allen Teilnehmer:innen an Präsenzveranstaltungen oder an schriftlichen Prüfungen, wenn sie an ihrem Platz sitzen. Der MNS kann abgenommen werden von:  
    • Dozent:innen bei Präsenz-Lehrveranstaltungen, solange sie einen Abstand von mind. 2,5 Metern einhalten
    • Referent:innen bei Präsenz-Veranstaltungen außerhalb des Lehrbetriebs, solange sie einen Abstand von mind. 2,5 Metern einhalten
    • Mitarbeiter:innen, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz sitzen und keine weiteren Personen im Büro sind
    • Studierenden, solange sie an ihrem Lern-/arbeitsplatz in einem Hörsaal oder im Medienzentrum sitzen
    • Studierenden, solange sie Geräte im Fitness-Bereich des Kellers nutzen

2. Wie funktioniert die Registrierung (An- und Abmeldung)?

Registrierungen (Anmeldungen und Abmeldungen) über das Registrierungssystem der AMS sind Pflicht für alle Personen, die das Innere des Gebäudes über den Empfangsbereich hinaus betreten oder wieder verlassen bzw. die für länger als 15 Minuten einen Platz in einem Hörsaal oder im Medienzentrum einnehmen oder wieder verlassen (die Daten werden nach Ablauf der von der Hamurgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vorgeschriebenen Dauer der Speicherung automatisch vom System gelöscht).

  1. Das Betreten des Inneren des Gebäudes über den Empfangsbereich hinaus und der Aufenthalt im Inneren des Gebäudes ist ausschließlich erlaubt nach erfolgreicher Anmeldung im Empfangsbereich über das Registrierungssystem der AMS erlaubt, einschließlich der wahrheitsgetreuen Beantwortung der Fragen nach dem Besuchsgrund bzw. nach Corona-bedingten Ausschlussgründen für ein Betreten des Gebäudes; Lieferanten, Angestellte des AKS und sonstige Dienstleister, die das Gebäude auch über den Hintereingang betreten dürfen, haben sich unverzüglich ebenfalls im Empfangsbereich über das Registrierungssystem der AMS anzumelden.
  2. Bei nicht gültigem Besuchsgrund oder bei einem Corona-bedingten Ausschlussgrund sind die Aufsichtspersonen und ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der AMS befugt, den Aufenthalt im Gebäude zu verwehren.
  3. Ebenso muss sich jede Person, die sich über das Registrierungssystem der AMS angemeldet hat und das Gebäude für länger als 15 Minuten verlassen will, über das Registrierungssystem abmelden und ggf. später erneut anmelden.
  4. Analoges gilt für die An- und Abmeldung beim Einnehmen bzw. Verlassen eines Platzes in einem Hörsaal oder im Medienzentrum im Rahmen einer Lern-/Arbeitsplatz-Buchung oder der Teilnahme an einer Veranstaltung oder schriftlichen Prüfung.

3. Welche weiterführenden Regeln zu Hygiene und Social Distancing sind notwendig?

  1. Die Händedesinfektion soll häufig mittels der im Empfangsbereich, in den Fluren, in den Hörsälen und im Medienzentrum aufgestellten Desinfektionsmittelspendern vorgenommen werden.
  2. Berührungen wie Händeschütteln, Umarmungen u.ä. sind zu unterlassen. Ebenso ist es ratsam, mit den Händen nicht den Mund, die Nase und die Augen zu berühren. 
  3. Häufig benutzte Oberflächen im Gebäude werden regelmäßig mehrmals täglich durch eine Aufsichtsperson gereinigt/desinfiziert (Oberflächen wie Tische, Stühle, Tastaturen, Mäuse z.B. mit alkoholhaltigen Desinfektionstüchern). Die Sanitärbereiche werden regelmäßig mindestens einmal pro Tag durch das Reinigungspersonal desinfiziert.
  4. Die Türen der Hörsäle und des Medienzentrums sollen möglichst auch bei Veranstaltungen und Prüfungen geöffnet bleiben (mehr Lüftung, weniger Kontaktflächenberührungen).
  5. Auf ausreichende Belüftung von benutzten Räumen durch die Lüftungsanlage und durch Stoßlüften achtet eine Aufsichtsperson (Hörsäle, Medienzentrum) bzw. achten die Mitarbeiter:innen (Büros, Bibliothek).
  6. Die persönlichen Kontakte sollen im Sinne des „social distancing“ möglichst reduziert werden.
    • Es soll intensiv von der Option Gebrauch gemacht werden, persönliche Kontakte durch Telefonate, Video-Konferenzen oder Korrespondenz via Email, MS Teams oder SMS zu ersetzen.
    • Mitarbeiter:innen sollen auf Basis des Homeoffice-Konzepts der AMS verstärkt von der Option Gebrauch machen, zuhause zu arbeiten. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter:innen mit relevanten Vorerkrankungen oder mit nahen Angehörigen aus Corona-Risikogruppen; für individuelle Beratung steht das zuständige arbeitsmedizinische Institut zur Verfügung
  7. Alle Personen, die das Innere des Gebäudes betreten wollen, müssen im Rahmen der Anmeldung über das Registrierungssystem der AMS die folgenden vier Fragen wahheitsgetreu mit Ja oder Nein beantworten:
    • Innerhalb der letzten 14 Tage positiver Befund nach einem COVID-19 PCR-Test ?
    • Innerhalb der letzten 14 Tage wissentlich direkter Kontakt mit einer Person mit positivem COVID-19-Testergebnis oder mit COVID-19-verdächtigen Symptomen?
    • Innerhalb der letzten 14 Tage aus einem offiziellen Corona-Risikogebiet nach Deutschland eingereist?
    • Innerhalb der letzten 4 Tage COVID-19-verdächtige Symptome (Erkältungssymptome) oder eine Körpertemperatur von 38° oder mehr?
  8. Wer bei mindestens einer dieser Fragen wahrheitsgetreu die Antwortoption „Ja“ wählen muss und kein negatives Ergebnis eines COVID-19 PCR-Tests vorzeigen kann, das höchstens 48 Stunden alt ist (und im Falle der Rückkehr aus einem offiziellen Corona-Risikogebiet von einem Test stammen muss, der nicht früher als 5 Tage nach der Einreise nach Deutschland gemacht worden ist), darf das Innere des Gebäudes nicht betreten und hat der Aufforderung der Aufsichtsperson Folge zu leisten, den Empfangsbereich unverzüglich zu verlassen. Betreffende Personen müssen vor erneutem Betreten des Empfangsbereichs bzw. des Inneren des Gebäudes ein negatives Ergebnis eines COVID-19 PCR-Tests vorweisen, das nicht mehr als 48 Stunden alt sein darf (und im Falle der Rückkehr aus einem offiziellen Corona-Risikogebiet von einem Test stammen muss, der nicht früher als 5 Tage nach der Einreise nach Deutschland gemacht worden ist).
  9. Im Falle einer nicht wahrheitsgetreuen Beantwortung dieser vier Fragen behält sich die Geschäftsführung disziplinarische und rechtliche Schritte vor.

 

4. Welche gebäudebezogenen Regeln gelten darüber hinaus?

  1. Allen Studierenden, Vorlesungsdozent:innen und Mitarbeiter:innen wird das Schutzkonzept in der Fassung vom 25.10.2020 zugeschickt (es gilt die jeweils aktuellste, online und im Gebäude zugängliche Fassung des Schutzkonzepts).
  2. Im Gebäude liegt das Schutzkonzept aus und werden über Hinweise auf Schildern und Monitoren die wichtigsten Regeln in Erinnerung gerufen.
  3. Zwei zusätzlich unter Vertrag genommene Aufsichtspersonen sind ausschließlich damit beauftragt, den geordneten Zutritt zum Gebäude zu gewährleisten sowie die Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Verhaltensregeln im Gebäude und vor dem Gebäude zu kontrollieren und sicherzustellen.
  4. Wenn die Aufsichtspersonen einen Verstoß gegen die Regelungen dieses Schutzkonzepts feststellen, sind sie befugt und gehalten, regelkonformes Verhalten einzufordern, einschließlich beispielsweise des Rechts und der Pflicht, während einer laufenden Präsenz-Veranstaltung oder schriftlichen Prüfung einen Hörsaal zu betreten und betreffende Personen zum Befolgen der Maskenpflicht zu ermahnen. 
  5. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen sowie auch der Mitarbeiter:innen der AMS ist Folge zu leisten; sie sind befugt, bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Regelungen dieses Schutzkonzepts oder bei Uneinsichtigkeit und Nichtbefolgen der Anweisungen die betreffenden Personen auf der Stelle für den Rest des Tages des Hauses zu verweisen. In besonders gravierenden Fällen behält sich die Geschäftsführung vor, ein zeitweiliges Hausverbot auszusprechen.

 

5. Welche allgemeinen Regeln zur Vermeidung einer (Verbreitung der) Coronavirus-Infektion werden empfohlen?

  1. Es wird dringend empfohlen, im eigenen Interesse und im Interesse Dritter - hier im Falle von Studierenden insbesondere im Interesse der Kommiliton:innen sowie der Patient:innen in Kliniken, sofern hier praktischer Unterricht stattfindet - besonders auch im privaten Bereich die allgemeinen Regeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus einzuhalten.
  2. Bei Fragen zu diesen allgemeinen Regeln sind die entsprechenden einschlägigen Internet-Seiten z.B. der Freien und Hansestadt Hamburg oder des Robert Koch-Instituts zu konsultieren.
  3. Mitarbeiter:innen der AMS sollen ein Kontakt-Tagebuch führen, mit welchen Personen sie länger als ca. 15 Minuten in einem geschlossenen Raum und/oder mit einem Abstand von 1 – 2 Metern in direktem Kontakt standen; Studierenden wird empfohlen, ein ähnliches Tagebuch über Direktkontakte zu führen.
  4. Studierende, die von einem Urlaub oder einer Famulatur oder PJ-Station in einem offiziellen Corona-Risikogebiet zurückkehren, haben Folgendes zu beachten:
    1. Es gelten die aktuellen Auflagen des Bundesgesundheitsministeriums für die Einreise aus einem Risikogebiet, d.h. eine bis zu 14-tägige Quarantäne, sofern man nicht ein negatives Testergebnis vorweisen kann, das höchstens 48 Stunden alt sein darf. 
    2. Wenn die betreffenden Studierenden wegen der auferlegten Quarantäne an Pflicht-Lehrveranstaltungen nicht teilnehmen können, müssen sie diese im Rahmen des Studienplans eines jüngeren Jahrgangs nachholen, unaufgefordert die entsprechende Registrierung und Teilnahme selber organisieren und die Verantwortlichen der Lehrkoordination der AMS informiert halten. Falls es keine solche Nachholmöglichkeit gibt, wird die AMS keine andere Nachholmöglichkeit innerhalb der regulären Studienzeit der betreffenden Studierenden organisieren; ob und ggf. welche Ersatzleistungen auf Grundlage der Studienordnung der Semmelweis Universität und in Abstimmung der AMS mit dem jeweiligen Dozenten oder der jeweiligen Dozentin angeboten werden, liegt allein im Ermessen der AMS.
    3. Wenn die betreffenden Studierenden wegen der auferlegten Quarantäne an Prüfungen nicht teilnehmen können, müssen sie diese innerhalb eines regulären Prüfungszeitraums nachholen.
    4. Vor erneutem Betreten des Empfangsbereichs bzw. des Inneren des Gebäudes müssen die betreffenden Studierenden ein höchstens 48 Stunden altes negatives Ergebnis eines COVID-19 PCR-Tests vorweisen, für dessen Kosten sie selber aufkommen müssen.

6. Welche allgemeinen Regeln gelten bei Verdacht auf eine (mögliche) Coronavirus-Infektion?

  1. Nach direktem Kontakt mit einer positiv getesteten Person ist das Gesundheitsamt für eine Risikobewertung und Handlungsanweisung kontaktieren (sofern das Gesundheitsamt sich nicht von selbst meldet im Rahmen der Kontaktketten-Nachverfolgung).
  2. Nach direktem Kontakt mit einer Person mit verdächtigen Symptomen ist während 5 Tagen durchgängig einen MNS tragen, Kontakt zu der betreffenden Person zu halten und sich spätestens dann testen zu lassen, wenn diese positiv getestet wurde. Kontakt ohne mindestens MNS zu Personen mit verdächtigen Symptomen ist grundsätzlich zu vermeiden.
  3. Nach direktem Kontakt mit einer Person, die ihrerseits direkten Kontakt mit einer positiv getesteten oder zumindest symptomatischen Person hatte, ist während 14 Tagen auf eventuelle Symptome zu achten, Kontakt zu der betreffenden Person zu halten und sich spätestens dann testen zu lassen, wenn diese Symptome zeigt oder positiv getestet wurde.
  4. Nach direktem Kontakt mit einer Person, die vor weniger als 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurück gekehrt ist, aber noch weder ein Testergebnis noch Symptome hat, gelten die unter 3. genannten Regeln. Kontakt zu Rückkehrer:innen aus Risikogebieten ist während der vorgeschriebenen 14 Tage Absonderung grundsätzlich nur Personen erlaubt, die deren Hausstand angehören.

3. Weitere Massnahmen bezüglich einzelner Bereiche des Gebäudes

1. Empfangsbereich

  1. Vor dem Eingang (Wartezone) und an der Eingangstür weisen Aufsteller bzw. Aufkleber auf die Einhaltung des Abstandsgebots und der Maskenpflicht hin.
  2. An der Eingangstür weist ein Schild darauf hin, dass das Betreten des Empfangsbereichs einzeln zu erfolgen hat.
  3. Nach Betreten des Empfangsbereichs sind als Erstes die Hände an dem berührungsfreien Desinfektionsmittelspender bei der Tür zu desinfizieren.
  4. Der Empfangsbereich ist während der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes durchgängig mit mindestens einer der zwei anwesenden Aufsichtspersonen besetzt, im Falle von Abend- oder Wochenendveranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten durchgängig mit einem Aufsichtsstudenten oder einer Aufsichtsstudentin.
  5. Eine Hygieneschutzwand am Empfang trennt die zwei Arbeitsplätze, eine weitere trennt diese von den Eintretenden.
  6. Im Empfangsbereich zeigt ein Monitor eine Kurzfassung des Schutzkonzepts.
  7. Im Empfangsbereich erfolgt die Raumbelüftung durch die im Wechsel geöffnete. Ein- und Ausgangstür und die Tür zum Inneren des Gebäudes.
  8. Wer das Gebäude über den Empfangsbereich hinaus betreten will (oder als Berech- tigte/r über den Hintereingang betreten hat) bzw. dann wieder verlassen will, muss sich über das Registrierungssystem der AMS mit seinen gemäß Hamburgischer SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erforderlichen Kontaktdaten anmelden und wieder abmelden sowie die weiteren gestellten Fragen wahrheitsgetreu beantworten; An- und Abmeldung erfolgen über die bereitgestellten Monitore und Lesegeräte per Studierenden-, Mitarbeiter:innen- oder Besucher:innenausweis, per Smartphone mit QR-Code-Scanner oder per Eingabe an einem der Monitore/ Touchscreens, die von der Aufsichtsperson regelmäßig gereinigt/desinfiziert werden.
  9. Im Durchgang zum Hinterausgang erinnert ein Aufsteller daran, dass man sich vor Verlassen des Gebäudes im Empfangsbereich über das Registrierungssystem der AMS abzumelden hat.
  10. Im Empfangsbereich finden sich nach Jahrgängen getrennte Fächer zur Abgabe von Dokumenten bzw. zur Entnahme von Formularen, zum Abholen von Dokumenten oder von über das (noch bekannt zu gebende) Verteilerpostfach bestellten Ausdrucken sind die Aufsichtspersonen anzusprechen; Ausdrucke dürfen nur von den Aufsichtspersonen während der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes erstellt und ausgegeben werden.
  11. Der Tausch der Postmappen findet im Empfangsbereich statt (nicht mehr im OG).
  12. Ein längerer Aufenthalt im Empfangsbereich ist nicht erlaubt, die Sitzgelegenheiten sind entfernt; ausgenommen sind die Aufsichtspersonen, die Aufsichtsstudenti:innen und die Mitarbeiter:innen der AMS.

2. Flure/Verkehrswege

  1. In den Fluren weisen Aufsteller bzw. Aufkleber auf die Einhaltung des Abstands- gebots, der Hygieneregeln und der Maskenpflicht hin; entsprechende Hinweise sowie eine Kurzfassung des Schutzkonzepts erscheinen in regelmäßigen Abständen auf den Monitoren im EG und im OG.

  2. Ein Wegeleitsystem mit Pfeilen zur Gehrichtung unterstützt die Trennung der Laufwege und die Einhaltung des Abstandsgebots auf den Verkehrsflächen.

  3. Im Flur im OG befindet sich ein zentral aufgestellter Desinfektionsmittelspender.

  4. Die Belüftung erfolgt durch offen stehende Türen im Treppenhaus, zu den Hörsälen und zum Medienzentrum sowie durch zusätzliches Lüften durch die Aufsichtspersonen.
  5. Ein längerer Aufenthalt in den Fluren und auf den sonstigen Verkehrsflächen wie z.B. im Treppenhaus ist nicht erlaubt, die Sitzgelegenheiten sind entfernt; ausgenommen sind der Hochtisch zum Telefonieren (ohne Hochstuhl) vor dem Aufzug im OG sowie einzelne Holzstühle mit ausreichendem Abstand (mind. 1,5 Meter) vor dem Konferenzraum für Teilnehmer:innen an mündlichen Prüfungen.

  6. Das übliche Angebot an Süßigkeiten, Frischobst und Nüssen entfällt.

3. Studierendenküche

  1. Die Studierendenküche ist geschlossen.
  2. Verschiedene Kaltgetränke werden in den Hörsälen und im Medienzentrum zur Verfügung gestellt.
  3. Essen und Warmgetränke dürfen mitgebracht und am Lern-/ Arbeitsplatz oder in der Wartezone vor dem Gebäude verzehrt werden.

4. Hörsäle

  1. Alle Lern- und Gruppenarbeitsräume hinter den Hörsälen (R007, R014, R115) sind geschlossen.
  2. Der Raum mit den Napping Pods (R114) ist geschlossen.
  3. Der Raum der Studierendenvertretung (R113) ist geschlossen, er wird auf Nachfrage von einer Aufsichtsperson geöffnet und kann während der regulären Öffnungszeiten von höchstens zwei Personen kurzzeitig betreten werden.
  4. In jedem Hörsaal stehen 24 Tische in Prüfungsformation, mit jeweils mind. 1,5 Metern Abstand zwischen allen Plätzen, sowie Stühle an 12 nummerierten Tischen zur Nutzung als Lern-/ Arbeitsplätze; im Falle von schriftlichen Prüfungen stellt eine Aufsichtsperson Stühle an die übrigen Tische, räumt diese zusätzlichen Stühle nach der Prüfung wieder weg und reinigt/desinfiziert die benutzten Tische.
  5. In jedem Hörsaal befindet sich ein zentral aufgestellter Desinfektionsmittelspender.
  6. In jedem Hörsaal befindet sich eine zentral aufgestellte Versorgungsstation mit max. 0,5-Liter-Schraubflaschen Wasser und Soft Drinks, ohne Gläser.
  7. In jedem Hörsaal findet eine kontinuierliche Messung der Raumluftqualität durch sogenannte CO2-Ampeln statt, deren Anzeigen von den Fluren her sichtbar sind und von einer Aufsichtsperson regelmäßig kontrolliert werden.
  8. In jedem Hörsaal erfolgt die Raumbelüftung durch die Lüftungsanlage mit automatischer Frischluftzufuhr oder durch offene Fenster und/oder Kippfenster an beiden Längsseiten der Hörsäle und offene Hörsaaltüren. Die Bedienung der Lüftungsanlage obliegt ausschließlich den Aufsichtspersonen, den Aufsichtsstudent:innen und den Mitarbeiter:innen der AMS. Wenn ein CO2- Messgerät in einem Hörsaal einen Wert im mittleren Bereich anzeigt (800 – 1400 ppm, „gelb“), sind die Aufsichtspersonen befugt und gehalten, selbst während einer Präsenz-Lehrveranstaltung oder schriftlichen Prüfung eine Stoßlüftung durchzuführen oder zu veranlassen, bis das CO2-Messgerät wieder einen Wert im optimalen Bereich (<800 ppm, „grün“) anzeigt. Nach jedem Lern-/Arbeitsblock, jeder Präsenz-Lehrveranstaltung und jeder schriftlichen Prüfung stellt eine Aufsichtsperson sicher, dass die Raumluftqualität im Normbereich liegt.

5. Medienzentrum

  1. Im Medienzentrum befinden sich 10 nummerierte Lern-/ Arbeitsplätze (4 Asklepios Rechner, 6 AMS Rechner), mit jeweils mind. 1,5 Metern Abstand und separierenden Trennwänden zwischen allen Plätzen.
  2. Im Medienzentrum befindet sich ein zentral aufgestellter Desinfektionsmittelspender.
  3. Im Medienzentrum befindet sich eine zentral aufgestellte Versorgungsstation mit max. 0,5-Liter-Schraubflaschen Wasser und Soft Drinks, ohne Gläser.
  4. Im Medienzentrum findet eine kontinuierliche Messung der Raumluftqualität durch eine sogenannte CO2-Ampel statt, deren Anzeige vom Flur her sichtbar ist und von einer Aufsichtsperson regelmäßig kontrolliert wird.
  5. Im Medienzentrum erfolgt die Raumbelüftung durch die Lüftungsanlage mit automatischer Frischluftzufuhr oder durch offene Fenster und/oder Kippfenster an beiden Längsseiten und eine offene Zugangstür. Die Bedienung der Lüftungsanlage obliegt ausschließlich den Aufsichtspersonen, den Aufsichtsstudent:innen und den Mitarbeiter:innen der AMS. Wenn das CO2-Messgerät einen Wert im mittleren Bereich anzeigt (800 – 1400 ppm, „gelb“), sind die Aufsichtspersonen befugt und gehalten, eine Stoßlüftung durchzuführen oder zu veranlassen, bis das CO2-Messgerät wieder einen Wert im optimalen Bereich (<800 ppm, „grün“) anzeigt. Nach jedem Lern-/Arbeitsblock stellt eine Aufsichtsperson sicher, dass die Raumluftqualität im Normbereich liegt.
  6. Der Zutritt zu den Multifunktionsgeräten ist gemäß entsprechender Hinweisschilder jeweils nur einzeln und über die aus Stellwänden geformte „Druckergasse“ als „Einbahnstraße“ erlaubt; die Geräte werden regelmäßig durch eine Aufsichtsperson gereinigt/desinfiziert.
  7. Die Nutzung der Multifunktionsgeräte ist ausschließlich bei Buchung und Belegung eines Lern-/Arbeitsplatzes erlaubt. Kopien anzufertigen oder unter Benutzung eines vorhandenen Medienzentrum-Rechners oder eines eigenen Rechners zu drucken ist für sich kein gültiger Besuchsgrund und auch nicht spontan z.B. vor oder nach einer Veranstaltung oder Prüfung oder einem vereinbarten Termin erlaubt. 
  8. Druckaufträge können über die neue Adresse ach-druckservice@semmelweis-hamburg.de (pro Tag pro Student/in max. 100 Seiten) erteilt werden.  
  9. Die Aufsichtspersonen drucken die Druckaufträge (s/w, doppelseitig) aus, stecken sie in einen Umschlag, schreiben den jeweiligen Namen darauf und deponieren den Umschlag bei sich auf dem Tisch im Empfangsbereich.
  10. Eine Abholung ist während der normalen Öffnungszeiten des Gebäudes (Mo – Fr 08:00 – 17:30 Uhr) möglich. 

6. Bibliothek

  1. Der Zutritt zur Bibliothek ist während der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes gemäß des entsprechenden Hinweisschildes jeweils nur einzeln und nach Anmeldung beim Bibliothekar oder bei der Aufsichtsperson am Empfang erlaubt.
  2. Das Gleiche gilt für die Bücherausleihe am Ausleihautomaten, der regelmäßig durch eine Aufsichtsperson desinfiziert wird.
  3. In der Bibliothek befindet sich ein zentral aufgestellter Desinfektionsmittelspender.
  4. In der Bibliothek erfolgt die Raumbelüftung durch ein offenes Fenster und/oder Kippfenster.
  5. Die Bücherrückgabe erfolgt ausschließlich am Empfang an einem eigenen Tisch; die Rückbuchung der zurückgegebenen Bücher erledigt der Bibliothekar.
  6. Zurückgegebene Bücher sind erst nach 72 Stunden Verwahrung wieder für die Ausleihe verfügbar.
  7. Allgemein wird (über die Monitore in den Fluren und das Intranet) empfohlen, verstärkt die eLibrary-Optionen anstelle der Bibliothek zu nutzen.

7. Konferenzraum

  1. Im Konferenzraum befinden sich Sitzgelegenheiten für 4 Personen, mit jeweils mind. 1,5 Metern Abstand.
  2. Der Konferenzraum ist ausschließlich zur Nutzung für mündliche Prüfungen sowie für Besprechungen von Mitarbeiter:innen der AMS, Dozent:innen oder Besucher:innen vorgesehen; eine Nutzung durch Studierende ist nicht erlaubt. Die Plätze werden regelmäßig durch eine Aufsichtsperson gereinigt/desinfiziert.
  3. Vor dem Konferenzraum befindet sich ein Desinfektionsmittelspender.
  4. Im Medienzentrum findet eine kontinuierliche Messung der Raumluftqualität durch eine sogenannte CO2-Ampel statt, deren Anzeige vom Flur her sichtbar ist und von einer Aufsichtsperson regelmäßig kontrolliert wird.
  5. Im Konferenzraum erfolgt die Raumbelüftung durch offene Fenster und/oder Kippfenster und eine offene Zugangstür. Wenn das CO2-Messgerät einen Wert im mittleren Bereich anzeigt (800 – 1400 ppm, „gelb“), sind die Aufsichtspersonen befugt und gehalten, eine Stoßlüftung durchzuführen oder zu veranlassen, bis das CO2-Messgerät wieder einen Wert im optimalen Bereich (<800 ppm, „grün“) anzeigt. Eine Aufsichtsperson stellt regelmäßig sicher, dass die Raumluftqualität im Normbereich liegt.

8. Büros

  1. Doppelbüros dürfen umschichtig jeweils nur durch eine Person genutzt werden.
  2. Die Bürotüren bleiben in der Regel geschlossen. 
  3. Mitarbeiter:innen der AMS in doppelt besetzten Büros benutzen jeweils eigene Arbeitsutensilien. 
  4. In abgelegenen Büros (R105/107) gibt es dezentrale Desinfektionsmöglichkeiten. 
  5. Zum Tätigkeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen ist eine Stoßlüftung durchzuführen. 
  6. Pro Büro steht 1 Stuhl für Besucher:innen bereit. 
  7. Besuche bei Mitarbeiter:innen der AMS sind nur nach Terminabsprache mit den Betreffenden erlaubt und sollen weniger als 15 Minuten dauern; für längere Gespräche wird (über die Monitore in den Fluren und das Intranet) gefordert, andere Kommunikationskanäle wie Telefon oder MS Teams zu nutzen. Dokumente abzugeben oder abzuholen ist für sich kein gültiger Grund für einen Termin bzw. einen Besuch bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der AMS und auch nicht spontan z.B. vor oder nach einer Veranstaltung oder Prüfung erlaubt; das bloße Abgeben oder Abholen von Dokumenten hat ausschließlich im Empfangsbereich zu erfolgen.

9. Mitarbeiter:innenküche im OG

  1. Der Zutritt zur Mitarbeiter:innenküche ist gemäß des entsprechenden Hinweisschildes jeweils nur zwei Personen erlaubt. 
  2. Die Mitarbeiter:innenküche ist ausschließlich zur Nutzung durch Mitarbeiter:innen der AMS, Dozent:innen oder Besucher:innen vorgesehen; eine Nutzung durch Studierende ist nicht erlaubt. 
  3. In der Mitarbeiter:innenküche befindet sich ein zentral aufgestellter Desinfektionsmittelspender.
  4. Häufig benutzte Oberflächen (Kaffeemaschine, Spülmaschine, Tür- und Schubladengriff werden regelmäßig durch eine Aufsichtsperson gereinigt/desinfiziert.
  5. Ein längerer Aufenthalt in der Mitarbeiter:innenküche, insbesondere der Verzehr von Speisen am Tisch ist nicht erlaubt; unverpackte Speisen sollen nicht stehen gelassen werden.
  6. In der Mitarbeiter:innenküche erfolgt die Raumbelüftung durch ein offenes Fenster und/oder Kippfenster.

10. Toiletten

  1. Der Zutritt zu den Toiletten ist gemäß entsprechender Hinweisschilder jeweils nur einzeln erlaubt; ausgenommen ist die Damentoilette im EG, in der sich zwei Personen gleichzeitig aufhalten dürfen. An den Außentüren befinden sich Frei/ Besetzt-Anzeigen, die von den Toilettenbesucher:innen jeweils entsprechend einzustellen sind.
  2.  In jeder Toilette befinden sich neben den Waschbecken Hinweisschilder mit den wichtigsten Handwaschregeln.
  3. In jeder Toilette befinden sich Desinfektionsspender zusätzlich zu den Seifenspendern sowie berührungsfreie elektronische Papierhandtuchspender.
  4. Jede Toilette wird regelmäßig zweimal pro Tag durch das Reinigungspersonal gereinigt und desinfiziert.
  5. In den Toiletten erfolgt die Raumbelüftung durch offene Kippfenster.

11. Kellerräume

  1. Es sind ausschließlich die Sanitärräume (Toiletten, Duschen, Waschräume) nutzbar; der Fitnessbereich wird zur Nutzung freigegeben werden, sobald die Umbaumaßnahmen beendet sind und die Buchung von Plätzen über die Buchungs-App der AMS möglich ist.
  2. Der Zutritt zu den Sanitärräumen ist während der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes und gemäß entsprechender Hinweisschilder jeweils nur einzeln erlaubt.
  3. Der Zutritt zum Fitnessbereich ist während der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes und gemäß entsprechender Hinweisschilder jeweils nur zwei Personen erlaubt.
  4. Alle Sportgeräte sind mit einem Abstand von mindestens 2,5 Meter zueinander aufgestellt.
  5. Alkoholhaltige Desinfektionstücher sind vorhanden zur Desinfektion der Greif- und Sitzflächen durch die Nutzer nach der Benutzung.
  6. Die Sanitärräume und der Fitnessbereich werden regelmäßig einmal pro Tag durch das Reinigungspersonal gereinigt und desinfiziert.
  7. Im Fitnessbereich erfolgt die Raumbelüftung durch die Lüftungsanlage mit automatischer Frischluftzufuhr oder durch offene Kippfenster. Die Bedienung der Lüftungsanlage obliegt ausschließlich den Aufsichtspersonen und den Mitarbeiter:innen der AMS.

12. Fahrstuhl

Der Aufzug ist ausschließlich zur Nutzung durch Mitarbeiter:innen der AMS und die Reinigungskräfte vorgesehen.

Lehre und Forschung

1. Finden weiterhin Lehrveranstaltungen statt? 

Ja, der Lehrbetrieb am ACH wurde nie Corona-bedingt ausgesetzt, allerdings fand bis Ende des Sommersemester kein Präsenzunterricht statt. Das Wintersemester ist als sogenanntes Hybrid-Semester mit einer Mischung aus Präsenz- und Online-Unterricht gestartet. 

Es ist uns aber dank dem großen Einsatz unserer Bereiche Lehrkoordination (Dr. Birgit Berger/Dr. Monika Grimm) und IT (Andreas Schwarzer, Dr. Oliver Haupt, sowie Malte Koop), der Unterstützung durch unsere Studenten sowie durch einige Alumni, vor allem aber auch durch die Bereitschaft unserer Dozentinnen und Dozenten, gemeinsam innovative Wege zu suchen und neue Methoden sowie Techniken auszuprobieren, gelungen, im März innerhalb von einem Wochenende auf Online-Unterricht umzustellen. Dadurch haben wir unser Ziel erreicht, den Lehrbetrieb ohne Unterbrechung aufrecht zu erhalten und es unseren Studierenden zu ermöglichen, das vergangene Semester regulär zu absolvieren.

2. Wie unterstützt der ACH die Lehrenden bei der Digitalisierung ihrer Veranstaltungen? 

Grundsätzlich gilt, dass die Lehrkoordination und/oder die IT-Abteilung mit jedem Dozierenden das jeweils am besten geeignete digitale Lehrformat bespricht. Jeder Dozent erhält zeitnah und individuell technische Unterstützung durch die IT-Abteilung und mittlerweile auch durch sogenannte Digital Change Manager, studentische Hilfskräfte, die die Lehrenden vor Ort bei technischen Fragen unterstützen.

Die aktuelle Zeit bietet viele Chancen für neue Wege in der digitalen Lehre. Fürs Erste hat Student Christopher Predel in Rücksprache mit dem Dozenten am ACH für Digitalisierung, PD Dr. Sebastian Kuhn,  einen umfassenden Leitfaden für Dozenten verfasst. Unter dem Titel „Neue Lehrformate – neue Herausforderungen“ unterstützt dieser bei der Erstellung von Online-Lehrmaterialen und der Durchführung von Online-Lehrveranstaltungen. Darüber hinaus bietet AMBOSS allen Dozentinnen und Dozenten bis voraussichtlich Ende September kostenlosen Zugriff auf alle Materialien und Funktionen für die Unterrichtsvorbereitung an.

3. Können die Studierenden ihre klinischen Praktika absolvieren? 

In der aktuellen Situation ist es nicht möglich, Studierende für Praktika in die Kliniken ans Krankenbett zu schicken. Um dennoch nicht auf praxisbezogene Lehreinheiten verzichten zu müssen, werden den Studierenden an Blocktagen morgens zwei bis drei Fallbeispiele in einer Online-Konferenz vom Dozenten vorgestellt. Die dazugehörigen Fragen werden den Tag über schriftlich bearbeitet und abends in einer weiteren Konferenz mit dem Dozenten besprochen.

4. Welche Möglichkeiten gibt es, zu Corona zu forschen? 

ASKLEPIOS proresearch hat den ACH Studierenden unmittelbar nach Ausbruch der Corona-Krise bislang acht Diplomarbeiten im Rahmen von groß angelegten Corona-Studien in unterschiedlichen Abteilungenangeboten. Sie stehen unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Christoph U. Herborn, Vorstand und Medizinischer Direktor von Asklepios, sowie Prof. Dr. Stephan Willems, Chefarzt der Kardiologie am AK St. Georg. Die Themen reichen von Analysen von EKG-Veränderungen bis zu Beatmungsdaten bei COVID-19-Patienten. Bei allen Arbeiten, für die sich ausreichend Studierende gemeldet haben, ist eine Publikation geplant und die Erweiterung zu einer Dissertation möglich.

5. Wie geht die Semmelweis Universität mit der Situation um? 

Die meisten deutschsprachigen Studierenden haben aufgrund der aktuellen Situation Budapest Ende März verlassen. Seit dem 23. März erfolgt der Unterricht im deutschsprachigen Studiengang analog zum bestehenden Stundenplan an der Semmelweis Universität als E-learning im Fernunterricht. Leistungsnachweise und Prüfungen werden über die Plattform Zoom absolviert.

 

4. Prüfungen

1. Finden allgemein Prüfungen statt?

In diesem Ausnahmezustand merken wir, dass wir als kleine Einrichtung glücklicherweise flexible und pragmatische Lösungen finden können. So konnten zum Beispiel bereits erste mündliche Prüfungen im Online-Format über Microsoft Teams per Video durchgeführt werden, was hervorragend funktioniert hat. Die Klausuren werden im Mai am Campus geschrieben. Hierfür werden wir die Studierenden in Gruppen von 20 pro Hörsaal aufteilen, um so den empfohlenen Mindestabstand einhalten zu können.

2. Finden schriftlichen Abschlussprüfungen statt?

Das zuständige ungarische Ministerium hat beschlossen, die für Ende Mai geplante schriftliche Abschlussprüfung um ungefähr einen Monat zu verschieben. Dadurch verschiebt sie sich automatisch und zwingend auch für den ACH.

3. Finden die mündlich-praktischen Abschlussprüfungen statt? 

Die Unsicherheit der Studierenden mit Blick auf die Abschlussprüfungen konnte gemeinsam mit der Semmelweis Universität ausgeräumt werden: Der PJ-Jahrgang wurde am 2. und 4. Juni mündlich und praktisch sowie am 24. Juni schriftlich geprüft werden. +++

 

4. Was passiert, falls die schriftlichen Abschlussprüfungen zu einem Zeitpunkt nach den mündlich-praktischen Abschlussprüfungen gelegt werden müssen?

Wir wissen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht, ob am ACH die mündlich-praktischen Abschlussprüfungen tatsächlich Anfang Juni stattfinden werden oder nicht. Entscheidend ist, ob die Prüfer (überwiegend Chefärzte aus den Asklepios-Kliniken) in der aktuellen Situation für die zeitaufwändige Organisation und Durchführung dieser Prüfungen abkömmlich sind. Und das kann im Moment noch niemand vorhersehen.

Wenn der ACH die mündlich-praktischen Abschlussprüfungen Anfang Juni durchführt und wenn die schriftliche Abschlussprüfung zu einem Zeitpunkt nach Anfang Juni stattfinden muss, dann gilt: Wer die mündlich-praktischen Abschlussprüfungen bestanden hat, aber dann die ausnahmsweise nachgelagerte schriftliche Abschlussprüfung nicht besteht, hat beides, also das ganze Abschlussexamen nicht bestanden. Das wäre aber das erste Mal, das jemand am ACH die schriftliche Abschlussprüfung nicht besteht!

5. Engagement

1. Wo engagiert sich aktuell der medizinische Nachwuchs vom ACH?

Aktuell haben sich zwei Drittel aller ACH Studierenden aus allen Studienjahren bereit erklärt, dort zu unterstützen, wo der medizinische Nachwuchs aktuell helfen kann: in den Asklepios sowie weiteren Kliniken, bei der Erstellung eines Corona-Registers durch ASKLEPIOS proresearch, in Gesundheitsämtern, Praxen oder Apotheken. Alle Studierenden, die sich gerade im Praktischen Jahr (PJ) befinden, sind ohnehin in den Kliniken tätig. In der Asklepios Klinik St. Georg wurde eine zentrale Koordinationsstelle für all diejenigen eingerichtet, die sich als freiwillige studentische Helfer melden bzw. aus den Hamburger Asklepios Kliniken Bedarf an Freiwilligen anmelden wollen.

2. Welchen Beitrag leistet der ACH zum Schutz seiner Studierenden?

Das Institut für Notfallmedizin (IfN), dessen kaufmännischer Leiter der Geschäftsführer der ACH-Betreibergesellschaft Asklepios Medical School GmbH (AMS), Dr. Christoph Jermann, ist, hat in Kooperation mit der Laborgesellschaft MEDILYS sowie der Z.A.G. (Aklepios Zentrum für Arbeitstag-, Umwelt- und Gesundheitsschutz) bislang drei Checklisten sowie Lehrvideos zu folgenden Themen erstellt:

(1) Sicheres An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung,

(2) Persönliche Schutzmaßnahmen bei Aerosol produzierenden Handlungen an COVID-19 Patienten,

(3) Intubation von COVID-19 Patienten.

Diese Schulungsvideos stehen auch den Studierenden am ACH zur Verfügung, insbesondere jenen, die als PJler oder als freiwillige Helfer in den Kliniken sind.

3. Geht die Arbeit der StuPoli weiter?

Nachdem die Studentische Poliklinik Hamburg am 12.03.2020 schließen musste, ist es durch das große Engagement und die Kreativität einer betreuenden Ärztin der StuPoli Hamburg sowie der verantwortlichen Studierenden gelungen, die wöchentlich stattfindende studentische Sprechstunde ab dem 25.03.2020 unter Corona-Bedingungen wieder zu durchzuführen. Damit ist gerade in schwierigen Zeiten sichergestellt, dass Menschen ohne Versicherungsstatus weiterhin eine Anlaufstelle für qualifizierte und unbürokratische Hilfe in allen medizinischen Fragen haben.

Dieses Engagement hat für ein kleines Medienecho gesorgt, das hier nachzulesen, zu hören und zu sehen ist.

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