Syndaktylie und Polydaktylie

In der Humanmedizin bezeichnet Syndaktylie (von griechisch syn = zusammen und daktylos = Finger) eine angeborene anatomische Fehlbildung, die durch eine Verwachsung bzw. Nichttrennung von Finger- oder Zehengliedern charakterisiert ist.  Die einfache Syndaktylie (Finger zusammengewachsen, Fingerknochen aber getrennt angelegt) findet man bei ca. einem von 10.000 neugeborenen Kindern. Üblich ist die operative Korrektur im zweiten Lebenshalbjahr. In den meisten Fällen erfolgt noch vor dem dritten Lebensjahr eine operative Trennung der Gliedmaßen. Die jeweilige Ausprägung sowie die Möglichkeiten der operativen Behandlung einer Syndaktylie variieren u. a. in Abhängigkeit davon, ob die Besonderheit durch eine Verschmelzung von Knochen bzw. Knochenanschnitten (ossäre Syndaktylie) oder durch eine Hautverbindung (ähnlich einer Schwimmhaut, sog. kutane Syndaktylie) entstanden ist.

polydaktylie
Polydaktylie

Die Polydaktylie (altgriechisch: poly = viel und daktylos = Finger - deutsch: " Vielfingerigkeit") bezeichnet eine vererbbare, angeborene, anatomische Besonderheit bezüglich der Anzahl von Hand- und /oder Fußgliedmaßen. Zusätzliche Finger und Zehen können durch Amputationsverfahren operativ entfernt werden. Meist wird eine Operation aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt. Operationen können aber auch dazu dienen, die Greif- und Lauffähigkeit der Betroffenen zu verbessern.

Seite teilen: