Syndaktylie und Polydaktylie
In der Humanmedizin bezeichnet Syndaktylie (von griechisch syn = zusammen und daktylos = Finger) eine angeborene anatomische Fehlbildung, die durch eine Verwachsung bzw. Nichttrennung von Finger- oder Zehengliedern charakterisiert ist. Die einfache Syndaktylie (Finger zusammengewachsen, Fingerknochen aber getrennt angelegt) findet man bei ca. einem von 10.000 neugeborenen Kindern. Üblich ist die operative Korrektur im zweiten Lebenshalbjahr. In den meisten Fällen erfolgt noch vor dem dritten Lebensjahr eine operative Trennung der Gliedmaßen. Die jeweilige Ausprägung sowie die Möglichkeiten der operativen Behandlung einer Syndaktylie variieren u. a. in Abhängigkeit davon, ob die Besonderheit durch eine Verschmelzung von Knochen bzw. Knochenanschnitten (ossäre Syndaktylie) oder durch eine Hautverbindung (ähnlich einer Schwimmhaut, sog. kutane Syndaktylie) entstanden ist.

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Britta Stamnas
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