Information für ambulante und stationäre Patienten, Terminbesucher und Begleitpersonen

Getestet, geimpft oder genesen: 3G-Regelung gilt für stationäre und ambulante Patienten, Begleitpersonen sowie Terminbesucher in der Asklepios Klinik Weißenfels. Zusätzlich werden auch geimpfte oder genesene Personen um einen gültigen negativen Testnachweis gebeten. Weiterhin gilt: Begleitpersonen und Besucher nur in Ausnahmefällen erlaubt.

3G Regel gilt an Klinik

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Ab sofort gilt die 3G Regel auch an unserer Klinik

Die Asklepios Klinik Weißenfels beobachtet die aktuelle Corona-Entwicklung im Burgenlandkreis mit großer Wachsamkeit. Besonders schutzbedürftig sind die Patientinnen und Patienten, die häufig unter schwerwiegenden Erkrankungen leiden und damit zu den Risikogruppen gehören. Ebenso wichtig ist der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Behandlung und Versorgung der Patienten gewährleisten. Um diesen Schutz und damit die Patientenversorgung optimal gewährleisten zu können, hat die Asklepios Klinik Weißenfels auf Basis der Landesverordnung bereits die 3G-Regelung für alle Patienten, Besucher und Begleitpersonen eingeführt. Zusätzlich werden auch geimpfte oder genesene Personen um einen gültigen negativen Testnachweis gebeten.

  • Stationäre Patienten werden unabhängig von ihrem Impf- bzw. Genesenenstatus wie bisher bei Aufnahme in der Klinik getestet.

  • Für einen geplanten stationären Aufenthalt ist bei Aufnahme ein negativer PCR-Nachweis durch den Patienten vorzulegen.

  • Geplante ambulante und tagesstationäre Patienten, Besucher, Begleitpersonen, Terminbesucher und externe Dienstleister bitten wir bei Betreten der Klinik ebenfalls einen gültigen negativen Testnachweis vorzulegen.

Personen, die einen tagesaktuellen negativen Schnelltestnachweis benötigen, werden gebeten, sich im Vorfeld in den örtlichen Testzentren testen zu lassen, um Wartezeiten an der Klinik zu vermeiden. Das trägt zu einem reibungslosen Ablauf vor Ort bei. Für einen kurzfristigen Testnachweis vor Betreten der Klinik kann sich die Person montags bis freitags 07 – 12 Uhr ebenfalls an der Klinik-Teststelle testen lassen. Hierbei sind Wartezeiten einzuplanen.

Die Gültigkeit für einen PoC-Antigentest liegt bei 24h und einen PCR-Test bei 48h.

Auch im Vorfeld eines geplanten stationären Krankenhausaufenthaltes ist ein negativer PCR-Nachweis vorzulegen. Dieser darf nicht älter als 48-Stunden sein. Zudem ist die Vorlage eines Impfnachweises (Impfausweises oder EU-Zertifikat), zum Erfassen des Immunstatus hinsichtlich SARS-CoV-2 zwingend notwendig.

Außerdem gilt:

  • Zutritt nur mit FFP2-Maske oder einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz

  • Händedesinfektion vor Betreten und nach Verlassen der Klinik/eines Behandlungszimmers/eines Patientenzimmers

  • Einhaltung der Abstandsregeln

  • Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher und Begleitpersonen grundsätzlich nicht zugelassen.


 

 

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