Asklepios Lindenlohe informiert: Am Durchgangsarztverfahren der Berufsgenossenschaften angeschlossen

Berufsgenossenschaften: Leitende Ärztin Dr. Julia Roßkopf an der Asklepios Orthopädische Klinik Lindenlohe als D-Ärztin zugelassen

Dr. Julia Roßkopf
Dr. Julia Roßkopf © Bernhard Krebs

SCHWANDORF/LINDENLOHE. Ab sofort darf Leitende Ärztin Dr. Julia Roßkopf als D-Ärztin an der Asklepios Orthopädische Klinik Lindenlohe Patienten nicht nur ambulant behandeln, sondern ist auch offiziell für das stationäre Durchgangsarztverfahren (DAV) der Berufsgenossenschaften angeschlossen. Diese Zulassung ist für all jene wichtig, die einen Arbeitsunfall oder sogenannten Wegeunfall hatten, für alle Schüler, die sich in der Schule verletzten – und für alle Helfer, die im Straßenverkehr Opfer eines Unfalls wurden. Denn: Sie alle müssen zuallererst zu einem sogenannten Duchgangsarzt (D-Arzt).

Davon gibt es nicht allzu viele, denn um von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine entsprechende Zulassung zu erhalten, muss man nicht nur Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sein, sondern auch die Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ besitzen. Dr. Julia Roßkopf besitzt all diese Qualifikationen.

Die Leitende Ärztin ist in der Abteilung „Allgemeinorthopädie und Unfallchirurgie“ dem Ärztlichen Direktor der Klinik, Professor Dr. Heiko Graichen, zugeordnet. Als D-Ärztin behandelt sie nicht nur alle DAV-Patienten in der Notaufnahme, sondern steht ihnen auch in der BG-Sprechstunde montags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung (Online-Anmeldung auf der Website der Klinik oder telefonisch via 09431 / 888-601). Nicht vergessen will Dr. Julia Roßkopf, dass die Asklepios Orthopädische Klinik Lindenlohe generell allen Patienten jenseits der BG-Zuständigkeiten unfallchirurgisch zur Verfügung steht: „Es ist unser Anspruch, dass wir für unsere Patientinnen und Patienten keine Kompromisse in der Qualität der Versorgung und Behandlung machen.“

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