Öffentliche Diskussion um MVZ Oberharz: "Wir freuen uns über Unterstützung"

Adelheid May, Geschäftsführerin der Harzkliniken, hat sich nun in der öffentlichen Diskussion und angesichts des Einsatzes in der Bevölkerung für den Erhalt der chirurgischen ambulanten Versorgung durch das MVZ Oberharz am Klinik-Standort Clausthal-Zellerfeld erneut zu Wort gemeldet: „Wir freuen uns über jede Unterstützung, vor allem darüber, dass offenbar so viele Menschen an unserer Seite stehen. Wir begrüßen das sehr und unterstützen diese Initiativen in vollem Umfang.“ Auf einer offenbar von Bürgern anberaumten öffentlichen Veranstaltung zu dem Thema am kommenden Dienstag werde sie diese Position gerne erläutern, ergänzte Adelheid May.

May: „Wir sehen den lokalen Bedarf für die chirurgische Versorgung im Oberharz"

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Die Harzklinik Clausthal-Zellerfeld darf die chirurgische Notfallversorgung ausschließlich im Rahmen des § 75 Abs. 1 SGB V sicherstellen

Der Hintergrund ist komplex: Der Zulassungsausschuss Braunschweig der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat unlängst in einer Sitzung die belegärztliche Sonderzulassung im Fachgebiet Chirurgie für das  MVZ Oberharz am Klinik-Standort Clausthal-Zellerfeld für Dr. med. Mohamed Diab zum 31. März 2019 für beendet erklärt.

Die Zulassungsausschüsse sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen und sind als solche rechtlich und organisatorisch selbständig.

Die Folge der Entscheidung: Ab dem 1. April 2019 darf der Arzt dort keine gesetzlich Versicherten ambulant beziehungsweise als Belegarzt versorgen. Daher dürfen für Patienten auch keine Termine mehr für die ambulante reguläre chirurgische Behandlung vergeben werden. Die Harzklinik Clausthal-Zellerfeld darf die chirurgische Notfallversorgung ausschließlich im Rahmen des § 75 Abs. 1 SGB V sicherstellen. Das bedeutet praktisch, dass die ambulante Notfallbehandlung als vertragsärztliche Leistung nur dann erbracht werden darf, wenn kein Vertragsarzt für die unmittelbare Behandlung des Patienten verfügbar ist. Der ambulante ärztliche Notfalldienst ist für Patienten bestimmt, die wegen akuter Erkrankungen außerhalb der regulären Sprechstunde dringend einen Arzt benötigen. Dies ist zu sprechstundenfreien Zeiten vorgesehen.

 

„Wir sehen den lokalen Bedarf für die chirurgische Versorgung im Oberharz und haben deshalb ja bereits einen Antrag auf Sonderbedarf gestellt, über den am 3. April.2019 entschieden werden soll“, sagte Harzkliniken-Geschäftsführerin Adelheid May. Unabhängig davon bleibt die gynäkologische Versorgung im MVZ Oberharz uneingeschränkt sichergestellt. Dr. med. Katharina Hildebrandt, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, sichert die ambulante Versorgung der Frauen im Oberharz.

 

Unterdessen nehmen die Harzkliniken das Verhalten des Landkreises Goslar in dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig mit Verwunderung zur Kenntnis. Dort klagen derzeit die Asklepios Harzkliniken gegen die von den Landesverbänden der Krankenkassen ausgesprochene Kündigung des Versorgungsauftrages in Clausthal-Zellerfeld, weil die Harzkliniken die Versorgung der Bevölkerung an dem Standort gemäß dem Niedersächsischen Krankenhausplan erfüllen. Das Erstaunliche: Bei dem Termin in dem Verwaltungsprozess am 12. Februar 2019 hatte sich der Landkreis, der die Harzkliniken zivilrechtlich verklagen will, weil diese angeblich den Versorgungsauftrag nicht erfüllen, an der Seite der Harzkliniken nun „beiladen“ lassen. Der Landkreis Goslar hatte seinen Antrag auf Beiladung mit der Wahrnehmung eigener Interessen an der Aufrechterhaltung des Versorgungsauftrages in Clausthal-Zellerfeld begründet. Die Harzkliniken begrüßten diesen Schritt des Landkreises, und  das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag statt. In dem Verfahren setzen sich die Harzkliniken aktiv gegen die zum 31. Dezember 2018 ausgesprochene Kündigung von den Landesverbänden der Krankenkassen zur Wehr. „Es ist schon verwunderlich, dass der Landkreis ausgerechnet hier im Prozess keinen eigenen Antrag stellt, um Asklepios in der Aufrechterhaltung des Versorgungsauftrages zu unterstützen, andererseits aber sonst vorbringt, sich für den Versorgungsauftrag einsetzen zu wollen.“ So hätte der Landkreis Goslar genauso wie Asklepios die Aufhebung der Kündigung mit der Feststellung, dass der Versorgungsauftrag in Clausthal-Zellerfeld erhalten bleibt, beantragen können. Hierauf hat der Landkreis Goslar in dem Prozess trotz ausdrücklicher Frage des Vorsitzenden Richters verzichtet.

Dass der Landkreis trotz Beiladung in der Verhandlung am 12. Februar keine eigene Rechtsposition vorbringt, spreche für sich. Vor diesem Hintergrund des ungewöhnlichen Prozessverhaltens frage man sich unwillkürlich, so Harzkliniken-Geschäftsführerin May weiter, ob es dem Landkreis entsprechend seiner Verlautbarungen und Ankündigung eines  zivilgerichtlichen Verfahren gegen Asklepios wegen mangelnder Erfüllung des Versorgungsauftrages wirklich um die Standortsicherung des Hauses in Clausthal-Zellerfeld geht.

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