Asklepios Klinik im Städtedreieck lockert Besuchsregelungen

Je Patient drei Besucher pro Tag, getrennt und jeweils nur eine Stunde / Besuchszeiten jetzt täglich von 10 bis 17:30 Uhr / Registrierung am Haupteingang nach wie vor nötig

Asklepios Klinik im Städtedreieck
Haupteingang der Klinik © Bernhard Krebs

BURGLENGENFELD. In Zeiten von Corona gelten an Kliniken besonders hohe Sicherheitsansprüche, „und wir sind weiterhin in Burglengenfeld für die Einhaltung der strengen Hygienerichtlinien verantwortlich“, so Andreas Neumann. Der Geschäftsführer der Asklepios Klinik im Städtedreieck informiert aber auch über drei wesentliche Änderungen, die den Besuch von Patienten vereinfachen: So werden die Besuchszeiten auf täglich 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr (vorher nur bis 16.00 Uhr) erweitert, zudem sind Besuche auf der Intensivstation nach vorheriger Absprache mit den verantwortlichen Ärzten möglich.

Auch die bisherige Regelung „Pro Tag ein Besucher pro Patient für eine Stunde“ wird ausgeweitet. Ab sofort dürfen über den Tag verteilt bis zu drei Besucher jeweils zu separaten Zeiten einzeln (!) einen Patienten besuchen. Andreas Neumann: „Um ein Beispiel zu nennen – um 10 Uhr kommt die Tochter, um 14 Uhr der Partner und um 16 Uhr ein Freund.“

Eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen!

Der Geschäftsführer weist – mit der Bitte um Verständnis – aber auch deutlich darauf hin, „dass noch keine, wie von vielen Menschen gewünschte, „Open Door Policy“ im Sinne einer absoluten Lockerung möglich ist“. Was heißt: Besucher müssen sich registrieren, den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und einen eigenen Mund-Nasenschutz mitbringen, der während des gesamten Aufenthalts (ebenso wie die Patienten) getragen werden muss. Besucher mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen), Durchfall, Fieber etc. sollen der Klinik ausdrücklich fernbleiben und werden nicht eingelassen. An derartigen Symptomen erkrankte Personen können natürlich als Patienten die Notaufnahme der Klinik aufsuchen.

Der Zugang zur Klinik ist ausschließlich über den Haupteingang möglich, wo sich die Besucher entsprechend der Vorgaben der Behörden registrieren lassen und ihre Kontaktdaten eintragen müssen. Beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses sowie der Patientenzimmer werden die Besucher gebeten, sich die Hände zu desinfizieren.

Im Gegensatz zum Mund-Nasen-Schutz ist das Tragen von FFP-Masken mit Ausatemventil nicht gestattet, da diese keinen ausreichenden Schutz für andere Personen gewährleisten.

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