Im Notfall richtig reagieren: Wie leiste ich Erste Hilfe während der Corona-Pandemie?

„Abstand halten!“ Das ist momentan die zentrale Regel im Umgang mit Fremden. Doch was, wenn jemand Erste Hilfe benötigt? Aufgrund der aktuellen Situation sind viele Menschen besorgt und wollen eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vermeiden. Wie kann man sich als Ersthelfer im Notfall vor einer Ansteckung schützen und einem Betroffenen trotzdem helfen?

Jens-Christoph Steltner (links) und Miroslav Iovanovici (rechts), Ärztliche Leiter der zentralen Notaufnahme an der Asklepios Stadtklinik appellieren, auch während der Corona-Krise im Notfall Erste Hilfe zu leisten.

Leider haben Laien viel zu oft Hemmungen, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Diese Hemmungen verstärken sich in Zeiten der Corona-Pandemie noch, aus Angst davor, man könnte sich als Ersthelfer bei der Reanimation mit dem Virus anstecken. Trotz der weit verbreiteten Verunsicherung gilt nach wie vor: Das einzig Falsche ist, nichts zu tun! „Die Angst vor einer Ansteckung entbinde nicht von der Pflicht, Erste Hilfe zu leisten“, erläutern Miroslav Iovanovici und Jens-Christoph Steltner, Ärztliche Leiter der zentralen Notaufnahme an der Asklepios Stadtklinik. „Eine unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Laut Strafgesetzbuch ist jeder verpflichtet, im Notfall zu helfen. Hier geht es schließlich um ein Menschenleben und dabei zählt oft jede Sekunde“, so Steltner.

Die Abläufe der Hilfeleistung, trotz Abstandsregeln und Hygienevorschriften, bleiben dabei fast unverändert. Zunächst gelte es zu prüfen, ob die verletzte Person ansprechbar ist und den Notarzt zu rufen – in Deutschland über die Nummer 112. Auch Corona-Risikogruppen sind von dieser Pflicht nicht entbunden. „Bis der Rettungsdienst eintrifft, müsse die von einem Notfall betroffene Person betreut und gegebenenfalls mit Erste Hilfe-Maßnahmen versorgt werden“, erklärt Iovanovici. „Der Ersthelfer sollte dabei jedoch immer auf seinen Eigenschutz achten und sich selbst nicht in Gefahr begeben.“

Auf einen Ernstfall während Corona-Zeiten kann sich jeder bereits gründlich vorbereiten: So könne man den Verbandskasten, falls nicht schon enthalten, mit Einweghandschuhen komplettieren und diese im Fall des Falles möglichst früh überziehen. Trotz Handschuhen sollte man sich nicht ins Gesicht fassen. Wichtig sind zudem ausreichend Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Masken, für die verletzte Person und sich selbst.

So geht Wiederbelebung in Corona-Zeiten
Die einzelnen Schritte „PRÜFEN – RUFEN – DRÜCKEN – SCHOCKEN“ hat die Deutsche Herzstiftung während der Corona-Pandemie wie folgt angepasst:

PRÜFEN: Dazu soll ein Mensch mit Verdacht auf Herz-Kreislaufstillstand nicht – wie bisher empfohlen – an den Schultern bewegt, sondern nur noch laut angesprochen werden. Die Atmung wird zudem nicht abgeklärt, indem der Helfer sein Ohr unmittelbar an Mund und Nase des Patienten hält. Vielmehr soll er im Stehen prüfen, ob sich der Brustkorb des Patienten atemsynchron bewegt.

RUFEN: Reagiert die Person auf nicht Ansprache und bewegt sich der Brustkorb nicht atmungs-typisch, muss als erstes sofort Hilfe angefordert werden (Notruf 112).

DRÜCKEN: Der Ersthelfer soll die Herzdruckmassage vornehmen, bis das Rettungsteam eintrifft. Eine Gesichtsmaske bietet dabei einen gewissen Schutz; ebenso das Auflegen eines leichten Tuches über Mund und Nase des Hilfebedürftigen. Eine Mund-zu-Mund-Beatmung empfiehlt die Herzstiftung generell nicht mehr.

SCHOCKEN: Befindet sich in der Nähe ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED), sollte ein zweiter Helfer diesen holen. Ein AED arbeitet weitgehend automatisch. Nur die Elektroden müssen auf den Brustkorb geklebt werden, der Schock wird über einen Knopf ausgelöst. Ein Stimmenrekorder im Defibrillator gibt den Laienhelfern dazu Instruktionen.

Gründlich Hände waschen oder desinfizieren
„Nach der Hilfeleistung sollte darauf geachtet werden, gründlich die Hände zu waschen beziehungsweise zu desinfizieren“, empfiehlt Iovanovici.

Kontaktdaten mitteilen
Außerdem sollte man den Rettungssanitätern die eigenen Kontaktdaten mitgeben, für den Fall, dass bei dem Verletzten nachträglich eine Coronainfektion festgestellt wird.

„Die Pflicht der Ersten Hilfe beinhaltet, mindestens einen Notruf abzusetzen und danach so zu handeln, wie man es sich selbst zutraut“, so Steltner. Und das gilt immer – nicht nur in Zeiten von Corona.

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