Vom Pausenhof ins Wartezimmer: Bei Schulunfällen zum D-Arzt

Mit dem neuen Schuljahr hat wieder der Ernst des Lebens begonnen. Allein in Bayern drücken über 1,5 Millionen Mädchen und Jungen die Schulbank. Statistisch gesehen hat jeder Zehnte von ihnen pro Jahr einen Schulunfall. Was viele nicht wissen: In diesem Fall darf man seinen Arzt nicht völlig frei wählen, sondern muss – genau wie bei einem Arbeitsunfall – zu einem D-Arzt. Diese spezielle Qualifikation und Zulassung besitzt Prof. Dr. Dr. Joachim Grifka, Direktor der Orthopädischen Klinik.

Bild: Schulunfälle
Jeder zehnte Schüler hat statistisch einmal pro Jahr einen Schulunfall.

„Die Zahl der meldepflichtigen Schulunfälle ist in den vergangenen zwei Jahren fast um 10 Prozent gestiegen“, weiß der Mediziner. Verstauchungen, kleinere Wunden aber auch Brüche zählen zu den häufigsten Verletzungen. Dann heißt es oft direkt vom Pausenhof ins Wartezimmer – und zwar zu einem von der Berufsgenossenschaft (BG) zugelassenem Durchgangsarzt. Denn im Falle eines Arbeits-, Schul-, und Wegeunfalls übernimmt die Kosten für die Behandlung nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung. „Die Menschen zwischen Regensburg und Kelheim haben am Asklepios Klinikum eine solche Anlaufstelle“, so Prof. Grifka. Für seine Zulassung mussten er und seine Klinik strenge Anforderungen erfüllen. Das heißt: Höchste Qualität in medizinischer Betreuung, moderne technische Ausstattung und einwandfreie hygienische Zustände. „Das war aber kein Problem. Mit einer 24-Stunden-Ambulanz und einem speziell ausgestatteten Notfallraum sind wir optimal auf die Versorgung von Verletzungen der Knochen und Gelenke vorbereitet.“

Kommt ein Kind in Folge eines Schulunfalles an die Klinik, übernimmt der D-Arzt nicht nur die Erstversorgung, sondern entscheidet über die gesamte Weiterbehandlung des Patienten. Die Orthopädische Uni-Klinik in Bad Abbach ist deutschlandweit wegen ihrer ausgezeichneten Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen der Knochen, Gelenke und der Wirbelsäule von Kindern bekannt.

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