Asklepios und Bucerius Law School unterzeichnen Kooperationsvertrag

Asklepios und die Asklepios Medical School (AMS), Betreiberin des Asklepios Campus Hamburg (ACH), haben am 8. November mit der Bucerius Law School in Hamburg ihre Zusammenarbeit im Bereich Medizinrecht in einem Kooperationsvertrag festgeschrieben.

(v. l. n. r.) Dr. Thomas Wolfram, Prof. Dr. Karl J. Oldhafer, Dr. Cornelia Süfke, Dr. Christoph Jermann, Prof. Dr. Karsten Gaede, Andrea Leuck-Baumanns, Meinhard Weizmann, Prof. Dr. Jens Prütting

Bereits vor eineinhalb Jahren hatten Prof. Dr. Karsten Gaede und Prof. Dr. Jens Prütting als Vertreter der Bucerius Law School den Asklepios Campus Hamburg besucht, um gemeinsam mit AMS Geschäftsführer Dr. Christoph Jermann Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auszuloten. In der Zwischenzeit wurde diese Kooperation mit Leben gefüllt: Im Rahmen des 2. Bucerius-Medizinrechtstags am 22. Februar 2017 an der Bucerius Law School nahm als Vertreter von Asklepios neben einigen Studierenden vom Asklepios Campus Hamburg (ACH) der Ärztliche Direktor der Asklepios Klinik Nord, PD Dr. med. Marc Schult, als Referent teil. Im Oktober hatten interessierte ACH Studierende zum zweiten Mal die Möglichkeit, am juristischen Seminar von Prof. Gaede an der Bucerius Law School zum Thema Medizinstrafrecht teilzunehmen. Einen Monat später folgte die Auftaktveranstaltung am ACH mit einem Vortrag von Prof. Prütting zum Thema „Arztrecht – Schwerpunkt Arzthaftung“.

Unterzeichneten am 8. November den Kooperationsvertrag: Dr. Thomas Wolfram und Meinhard Weizmann

Die private Bucerius Law School belegt in einschlägigen Rankings seit Jahren den ersten Platz unter den juristischen Fakultäten in Deutschland und plant in Kürze die Gründung eines Instituts für Medizinrecht. Zu dessen erklärten Zielen gehört es, den Akteuren des Gesundheitswesens konkrete und rechtssichere Handlungsanweisungen an die Hand zu geben. In Verbindung mit dieser Institutsgründung soll die bisherige, sehr fruchtbare Zusammenarbeit der AMS mit Bucerius institutionalisiert, noch ausgebaut und um die Zusammenarbeit auch mit Asklepios ergänzt werden.

Asklepios wird den Aufbau des Instituts für Medizinrecht in den kommenden drei Jahren finanziell unterstützen. Dr. Thomas Wolfram, Asklepios Konzerngeschäftsführer, begründet dies so: „Der Bereich Medizinrecht wird nicht nur immer komplexer, sondern nimmt auch ständig an Bedeutung zu. Daher ist es das erklärte Ziel der langfristig angelegten Zusammenarbeit, den Austausch über alle relevanten Themen im Medizinrecht zum beiderseitigen Nutzen zu pflegen und zu fördern. Dabei stehen Lehre und Forschung mit unterschiedlichen Formaten der Zusammenarbeit im Vordergrund, aber auch die Fortbildung von leitenden Klinikmitarbeitern zählt zu den vereinbarten Inhalten. Ich freue mich, dass hier mit Asklepios und Bucerius Law School zwei starke Player in den Bereichen Medizin bzw. Recht zusammengefunden haben, und bin zuversichtlich, dass in dieser Kooperation viel Potenzial für beide Partner steckt.“

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