D-Arzt-Verfahren

D-Arzt-Verfahren (Arbeits-, Wege- und Schulunfälle)

Die Berufsgenossenschaften sind als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, bei Arbeits-, Wege- und Schulunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße, fachärztliche oder unfallmedizinische Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten.
Hierzu bestellen sie so genannte Durchgangsärzte (D-Ärzte), die nach Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf (ärztliche, fachärztliche oder unfallmedizinische Versorgung, berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung) entscheiden.

Leistungsangebot

Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen/Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn:

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,

oder

  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,

oder

  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,

oder

  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
     

Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf. Wir bieten eine umfassende ambulante Diagnostik und Therapie von Arbeitsunfällen an und organisieren stationäre Heilverfahren in unseren kooperierenden Kliniken.

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