Aktuelle Informationen zu den Besuchsregelungen im Krankenhaus

Auch während der Pandemie war es unser wichtigstes Ziel, Sie kompetent und sicher zu versorgen. Daher waren einige Vorsichtsmaßnahmen sowie Einschränkungen in Bezug auf Besuchs- und Begleitpersonen erforderlich. Wir freuen uns, dass wir nach dieser herausfordernden Zeit nun langsam wieder zum "normalen" Krankenhausbetrieb zurückkehren können. Den aktuellen Stand der Regelungen finden Sie hier auf dieser Seite.

Liebe Angehörige und Besucher:innen,

das Asklepios Fachklinikum Göttingen verfügt in allen Fachbereichen über ein gut durchdachtes, mittlerweile im Klinikalltag bewährtes und in der Pandemie erfolgreiches Konzept zum Schutz unserer Patient:innen vor Infektionskrankheiten wie einer Covid-19- Infektion. Unsere Besuchsregelung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Wir ermöglichen Angehörigenbesuche für jede:n Patient:in und planen diese in persönlicher Absprache mit den Betroffenen.

Auch uns bereits infiziert zugewiesene Patient:innen betreuen wir mit individueller Zuwendung und von den anderen Patient:innen separiert.

Sie können sich also darauf verlassen, dass wir unseren Patient:innen und ihren Angehörigen die bestmögliche medizinische Versorgung und menschliche Zuwendung zukommen lassen. Ängste vor einem Klinikaufenthalt im Asklepios Fachklinikum Göttingen sind nachvollziehbar, aber unbegründet.

Corona-Regelungen für Besucher:innen ab 01.03.2023

Auch wenn im öffentlichen Leben die Masken- und Testpflicht weitestgehend auf­gehoben ist, gelten im Krankenhaus vorerst weiterhin bestimmte gesetzliche Vorgaben für Besucher:innen:

Besucher:innen

  • Für Besucher:innen besteht ab dem 01.03.2023 keine Testpflicht mehr
  • Nach Infektionsschutzgesetz besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske 
  • Wenn Sie Symptome einer Atemwegsinfektion bei sich feststellen, verzichten Sie bitte auf den Besuch Ihrer Angehörigen in der Klinik.

Patient:innen 

  • Für Patient:innen besteht ab dem 01.03.2023 keine Maskenpflicht mehr
  • Patient:innen müssen ab dem 01.03.2023 nur noch bei Symptomen / Krankheitsverdacht einen Corona-Test absolvieren

Mitarbeiter:innen

  • Für Mitarbeitende besteht ab 01.03.2023 keine Testpflicht und keine Pflicht zum Tragen einer Maske 
  • In bestimmten Klinikbereichen werden trotzdem besondere Vorgaben für Masken und Tests weiterhin eingehalten.

Wir appellieren an Ihre Verantwortung gegenüber Menschen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die Klinikleitung

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