Kardiologische Sprechstunde
Sprechstunden
- Di
- 10:00 - 11:00 Uhr
- Mi
- 10:00 - 11:00 Uhr
Voranmeldung
Voranmeldung erbeten
Patientengruppe
Alle Versicherte
Bitte mitbringen
- Krankenhauseinweisung (für gesetzlich Versicherte)
- Befunde, Arztbriefe (falls vorhanden)
- Krankenkassenversicherungskarte
- Ein Allergiepass, Schrittmacherausweis oder Röntgenpass ist nicht erforderlich
Weitere Hinweise
Die Einweisung ist überschrieben mit „Verordnung von Krankenhausbehandlung". Mit diesem Einweisungsschein, den Sie von Ihrem behandelnden Arzt bekommen, sind regelmäßig alle Krankenhausleistungen abgedeckt. Weitere Ein- oder Überweisungsscheine werden nicht benötigt.
Sie haben (gegebenenfalls nach Prüfung durch Ihre Krankenkasse) Anspruch auf vollstationäre Behandlung. Konkret umfasst die Krankenhausbehandlung alle Leistungen, die für die medizinische Versorgung notwendig sind, insbesondere
- ärztliche Behandlungen
- Krankenpflege
- Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
- Unterkunft und
- Verpflegung.
Mit der Einweisung werden auch die Vor- und Nachuntersuchungen erfasst. Hierzu gehören
- die Voruntersuchung zur Klärung einer vollstationären Krankenhausbehandlung
- die Vorbereitung der Krankenhausbehandlung fünf Tage vor der stationären Behandlung
- die Nachuntersuchung innerhalb von 14 Tagen nach der stationären Behandlung, sofern das Krankenhaus die Behandlung durchführen will.
- weitere Einweisungs- oder Überweisungsscheine sind nicht erforderlich.
Quelle: https://www.kvno.de/downloads/patienten/flyer_ueberweisung.pdf
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