Return to Work
Nach der Krise soll nicht vor der Krise werden.

Gute Wiedereingliederung startet am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Darauf fußend wird bei uns der Return-to-Work-Prozess bereits während der verschiedenen Behandlungsabschnitten eingeleitet.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach § 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich vorgeschrieben. Im Mittelpunkt dieses Prozesses stehen die Wiederherstellung, der Erhalt und die Förderung der Arbeitsund Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern. Das Gesetz schreibt ein Betriebliches Eingliederungsmanagement vor, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.
Vertrauen ist bei diesen Prozessen erfolgsentscheidend - wir tragen dazu von außen als neutrale Dritte mit spezieller Fachexpertise bei, können aber auch an Seiten des Beschäftigten aus dem Behandlungssetting heraus einsetzbar sein.
Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Unternehmen beim Aufbau und Implementieren eines professionellen BEM-Prozesses. Langjährige Erfahrung, Benchmarking aus unterschiedlichsten Unternehmen sowie eine enge Kooperation mit der BAUA, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, bereichern unsere Basis.