D-Arzt

Hat man einen Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall, darf man seinen Arzt nicht völlig frei wählen, sondern muss zu einem sogenannten D-Arzt. Die Zulassung hierfür wird von der gesetzlichen Unfallversicherung erteilt. Sie übernimmt anstelle der Krankenkasse die Kosten für die Behandlung und betreut den Durchgangsarzt mit verschiedenen Aufgaben. Unter anderem koordiniert er die gesamte Behandlung, von der Erstversorgung bis zu einer möglichen Rehabilitation. Außerdem gibt er Empfehlungen für Entschädigungen ab. Nur so kann der Betroffene zum Beispiel Verletztengeld beanspruchen.

Eine große Verantwortung, die D-Ärzte tragen. Um die Zulassung zu erhalten, muss ein Mediziner deshalb strenge Anforderungen erfüllen: neben der Facharztausbildung für Orthopädie und Unfallchirurgie ist mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem für schwere Verletzungsarten zugelassenen Krankenhaus nötig. Die Erlaubnis für ambulante Eingriffe erhält nur, wer die Zusatzausbildung „Spezielle Unfallchirurgie“ hat.

Diese Voraussetzungen zu erfüllen, ist in unserer Klinik kein Problem. Mit einer 24-Stunden-Ambulanz und einem speziell ausgestatteten Schockraum sind wir optimal auf die Versorgung von orthopädischen Notfällen vorbereitet – vom Knochenbruch bis zur Gelenkverletzung.

Seite teilen: