|
Die Asklepios Gruppe ist Arbeitgeber für mehrere Tausend Mitarbeiter/Innen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Vorhaltung von Expertenwissen, das allen Kliniken zur Verfügung steht. Die Zentralen Dienste Tarifrecht, Arbeits- und Sozialordnung unterstützen insbesondere in folgenden Bereichen:
:: Tarifrecht Die Übernahme von Kliniken durch die Asklepios-Gruppe führt immer wieder zu der Frage: Was passiert nach dem Trägerwechsel mit dem Personal und den bis dahin angewandten Tarifverträgen? Das gesamte Personal genießt Bestandsschutz. Im übrigen richtet sich das Verfahren nach den Vorschriften des § 613a BGB. Nach Ablauf der Friststellen die Asklepios Kliniken den Mitarbeitern unterschiedliche Modelle zur Wahl. :: Tarifvertrag Die ZD Tarif bieten die Erarbeitung eines verhandlungsfähigen Haustarifvertragsentwurfs an sowie die Vorbereitung und Durchführung der Tarifvertragsverhandlungen bis zum erfolgreichen Abschluss. Gleiches gilt für Zusatztarifverträge und Nachverhandlungen. :: Personalkonzept und Personaleinsatzplanung In den Bereichen Personalberechnung, Personalentwicklung, Personaleinsatzplanung, Arbeitsorganisation, Stellenbeschreibung und Kompetenzverteilung können die Kliniken auf ein umfangreiches Expertenwissen der ZD Tarif zurückgreifen. Gemeinsam mit den Personalverantwortlichen werden kurz-, mittel- und langfristige Personalkonzepte entwickelt, die betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich ausschließen. :: Arbeitszeitmodelle Die Sorge um das Wohl des Patienten und der Anspruch der Mitarbeiter/Innen auf geregelte Freizeit und Erholung ist in bestmöglichen Einklang zu bringen. Hierbei erweisen sich Arbeitszeitmodelle, die von den ZD Tarif gemeinsam mit den Mitarbeiter/Innen entwickelt werden und die Besonderheiten der Einrichtung berücksichtigen, als äußerst hilfreich. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit führt zu mehr Effizienz und einer Verbesserung der Zeitsouveränität sowie der Arbeitszufriedenheit. :: Arbeitsrecht Die Dienstleistung der ZD Tarif bezieht sich auf Tatbestände, die sich aus dem Arbeitsvertragsverhältnis, dem Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung ergeben. Hierbei geht es um Beratung, Entscheidungshilfe und Empfehlungen zur späteren Umsetzung.
|