Kein Patient muss sich bei schwerster Erkrankung ohne Aussicht auf Besserung gegen seinen Willen langfristig mit modernster Medizin behandeln lassen.
Er kann sein Recht auf ein menschenwürdiges Leben und Sterben nutzen.
Dazu muss er eine Willenserklärung beziehungsweise Patientenverfügung für den Fall einer schweren, unheilbaren Erkrankung abgeben.
Die Asklepios Kliniken haben eine Vorlage dazu herausgegeben:
:: http://www.asklepios.com/hamburg/html/patienten/hilfe/text3.asp