Die gesellschaftlichen, demographischen und medizinisch-technischen Entwicklungen des letzten Jahrzehnts beeinflussen das Gesundheits- und Sozialwesen in erheblichem Umfang. Für die beruflich Pflegenden bedeutet dies insbesondere, dass immer mehr ältere und sehr alte Menschen mit vielfältigem Hilfe- und Pflegebedarf pflegerisch zu betreuen und versorgen sind. Kranke und pflegebedürftige Menschen und deren Bezugspersonen benötigen insbesondere Informationen, Beratung sowie Unterstützung und Begleitung bei der Bewältigung unterschiedlicher Lebenssituationen. Zudem ergeben sich aus den veränderten Strukturen des Gesundheits- und Sozialwesens hohe Anforderungen an die Pflegenden. Die Vorgabe „ambulant vor stationär“ in den Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung gilt es zum Wohle der betroffenen Menschen umzusetzen. Eigenständiges, selbstverantwortliches sowie koordinierendes und kooperierendes Handeln in der Pflege ist dazu erforderlich.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird bereits in der Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege an unserer Krankenpflegeschule der Grundstein für die Entwicklung der hierfür notwendigen Kompetenzen gelegt. Die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege des am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesetzes für die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG vom 16. Juli 2003 und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - KrPflAPrV vom 10. November 2003) sind darauf gerichtet, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Menschen aller Altersgruppen in den verschiedenen Versorgungssystemen in ihrer Gesundheit zu fördern sowie bei der Bewältigung von krankheits- und altersbedingten Belastungen zu unterstützen.
Dies geschieht sowohl auf der Grundlage pflegewissenschaftlicher Konzepte als auch unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus verschiedenen Bezugswissenschaften. In diesem Zusammenhang sind folgende methodisch-didaktische Überlegungen von besonderer Bedeutung:
Die Aufschlüsselung des theoretischen und praktischen Unterrichts erfolgt nicht mehr wie bisher nach Fächern, sondern nach 12 Themenbereichen, denen jeweils Ziele zugeordnet sind. In den Lehr- und Lernprozessen steht somit nicht mehr das fächerbezogene Detailwissen im Vordergrund, sondern die berufsbezogene und berufsübergreifende Qualifizierung wird in den Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen gerückt. Die Ausbildung wird umso besser gelingen, je mehr die Lernenden den Lernprozess mitgestalten und für die individuellen Lernfortschritte auch die Mitverantwortung übernehmen.
Zudem engagieren sich Praxisanleiter in den praktischen Ausbildungsorten (Krankenstationen und Funktionsabteilungen der Asklepios Kliniken Langen und Seligenstadt) in der Ausbildung der Krankenpflegeschülerinnen und -schüler. Dabei koordinieren sie am Ort der praktischen Ausbildung den Transfer des in der theoretischen Ausbildung in der Krankenpflegeschule erworbenen Wissens und Könnens in konkret-pflegerisches Handeln der Schülerinnen und Schüler am Krankenbett. Die Praxisanleiter arbeiten mit der Krankenpflegeschule eng zusammen. Anhand der an den jeweiligen Ausbildungsorten definierten Ausbildungsangebote ermitteln sie den individuellen Lernfortschritt der Krankenpflegeschülerinnen und -schüler im Verlauf des Schülereinsatzes und teilen diesen den Schülerinnen jeweils mit.
Die dreijährige Ausbildung endet mit Bestehen der schriftlichen, praktischen und mündlichen Krankenpflegeprüfung.