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Fehlzeiten                           


In § 7des Krankenpflegegesetzes vom 01.01. 2004 sind die Fehlzeiten geregelt.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und sieht eine Probezeit von 6 Monaten vor.

Auf die Dauer einer Ausbildung nach §4 Abs.1 werden angerechnet

:: Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,
:: Krankheit: 10% der theoretischen Ausbildung (Theorie= 210 Stunden)
:: 10% der praktischen Ausbildung (Praxis= 250 Stunden)

Unterbrechungen  wegen Schwangerschaft bei Schülerinnen; die Unterbrechung der Ausbildung darf einschließlich der Fehlzeiten eine Gesamtdauer von 14 Wochen nicht überschreiten.
 

Kontakt:


Krankenpflegeschule
Stadtkrankenhaus Seesen
Lautenthalerstr. 99
38723 Seesen

Schulleitung:
Herr Wolfgang Nowak

Telefon: 05381 / 782322
 
 
Pflegedienstleitung:

Frau Margret Drüge

Pflegedienstleitung

Asklepios Kliniken Schildautal

Karl-Herold-Str. 1

38723 Seesen

 

Telefon: 0 53 81 / 74 13 82

Telefax: 0 53 81 / 74 15 09

Email: Frau Drüge

   

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Vergütung                           


Der Träger der Ausbildung hat der Schülerin und dem Schüler eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren.

Erstes Ausbildungsjahr: ca 550€

Zweites Ausbildungsjahr: ca. 600€

Drittes Ausbildungsjahr: ca. 650€
 

 

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