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Berufsbezeichnung: Im §1 des Krankenpflegegesetztes vom 01.01. 2004 ist die Berufsbezeichnung festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gibt es folgende Bezeichnungen:
:: Gesundheits- und Krankenpfleger/In :: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/In
Perspektiven: Am Ziel angekommen, öffnen sich Ihnen nun neue Perspektiven!
:: Studium Pflegepädagogik
:: Studium Pflegemanagement
:: Studium Pflegewissenschaft
:: Weiterbildung zur Hygienefachkraft
:: Weiterbildung zur Anästhesiefachschwester/ zum Anästhesiefachpfleger
:: Weiterbildung zum Intensivfachschwester/ zum Intensivfachpfleger
:: Weiterbildung zur Operationsfachschwester/ zum Operationsfachpfleger Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Schulleitung Herr Wolfgang Nowak. |