Um ihre Aufgabe im Sinne der Patienten erfüllen zu können, stimmt sie sich mit den Ärzten/Ärztinnen und dem Pflegepersonal ab, arbeitet mit den Kollegen und Kolleginnen vom "Küchenteam" zusammen. (Bandabnahme, Diätverordnungen) Im Rahmen der ärztlichen Verordnung erstellt die Diätassistentin einen Ernährungstherapieplan, der zunächst den Speiseplan für die Dauer des stationären Aufenthaltes bestimmt, danach aber möglichst selbst vom Patienten umgesetzt werden kann. Ein großer Teil ihrer Tätigkeit besteht in der Beratung. Sie spricht mit den Patienten und den Patientinnen über deren Ernährungsgewohnheiten, informiert und berät sie und andere Auskunftssuchende in Ernährungsfragen. Sie arbeitet wenn nötig mit den Angehörigen eng zusammen und erarbeitet individuell für jeden Patienten/Patientinnen eine Ernährungs - Diättherapie als Teilmaßnahme des ärztlichen Gesamttherapieplans und setzt so ärztliche Diätverordnungen in die Diätpraxis um.
Diese Beratung könne in Einzel- Gruppengesprächen stattfinden.