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Das neue, seit dem 01.01.1999 in Kraft getretene Insolvenzrecht führte zu einem wahren "run" auf die Schuldnerberatungsstellen der Bezirke der Stadt Hamburg. Überfüllte Warteflure, die Schließung offener Sprechstunden und die Versendung von Fragebögen, gebunden an eine in Aussicht gestellte Beratung, die oft Monate später als Voraussetzung stattfinden wird, machte uns in der klinischen Sozialarbeit deutlich, dass diese Anforderung für viele psychisch kranke und behinderte Menschen eine deutliche Überforderung in ihrem Selbsthilfepotential darstellt. Im Ergebnis heißt dies, dass das verbreitete Problem der Überschuldung für den Patienten in der Psychiatrie damit zuverlässig nicht in diesen allgemeinen Systemen der Schuldnerberatung gelöst wird.
Ein Weg ans Ende der Krise
Schuldnerberatung für psychisch Kranke geht ins siebte Jahr Langenhorn (bjh). Nach spätestens sieben Jahren kann ein Schuldner bei sogenanntem Wohlverhalten mit einer Restschuldbefreiung seinen Gläubigern gegenüber rechnen. So regelt es das 1999 in Kraft getretene private Insolvenzrecht. Es stärkt grundsätzlich die Position des Schuldners und sieht die Überschuldung nur selten in der ausschließlichen Verantwortung des Betroffenen. Angesichts von mehr als 75000 überschuldeten Haushalten allein in Hamburg eine sinnvolle Gesetzesneuregelung. Durchs Raster des neuen Insolvenzrechtes aber fallen weitesgehend die psychisch kranken Menschen ohne Betreuungsbeschluß. Um eine Entschuldungsperspektive zu erreichen, ist ein komplexes und langwieriges Durchsetzungsverfahren vorgesehen. Es verlangt Selbständigkeit, Durchhaltevermögen und eventuell die Übernahme von Prozeßkosten. Hürden, die psychisch Kranke kaum nehmen können. Auf Hilfe der staatlich zugelassenen Schuldnerberatungsstellen darf diese Klientel ebenfalls nicht hoffen. Wartezeiten bis zu elf Monaten auf den ersten Termin sind die Regel, ebenso wie die Ablehnung psychisch Kranker durch die Beratungsstellen wegen mangelnder Erfolgsaussichten. Wie es anders geht, zeigt die Schuldnerberatung der Sozialpsychatrie im Klinikum Nord, die 1999 ihre Arbeit aufnahm. Sie richtet sich an die stationären Patienten mit Überschuldung und bietet als Basis Beratung und Unterstützung mit Blick auf eine nachhaltige Strategie zur Entschuldung. Dabei wird grundsätzlich zunächst das vorgerichtliche Vergleichsverfahren angestrebt. Damit ist gewährleistet, daß die Gläubiger zumindest einen Teil ihres Geldes zurückerhalten und der Schuldner eine wirkliche Perspektive hat. Seit mehr als zwei Jahren ist Bankbetriebswirt Adolf Hamester Mitarbeites des Projektes. Seine Arbeit beginnt mit der Aufstellung der gesamten finanziellen Forderungen und eines individuellen Haushaltsplans. Wie hoch sind die Schulden, was kann gezahlt werden. Dann wird Kontakt mit den Gläubigern aufgenommen, mit dem Ziel des Vergleichs. Kernpunkt der Projektarbeit ist der Zusammenhang zwischen der psychischen Erkrankung und der Überschuldung. Arbeitslosigkeit, Krankheiten oder andere private Krisen sind meist Auslöser eines Verhaltens, das in den wirtschaftlichen Ruin führen kann. Die private Insolvenz bietet hier Wege aus der finanziellen Krise, die psychisch kranken Menschen entgegenkommt. Die absehbare Restschuldbefreiung ist Motivation für den Schuldner und verhindert weitere Krisen. Mangelhaft ist in Hamburg lediglich das Beratungsangebot für psychisch Kranke. Die Bilanz bisher ist positiv. In über 1000 Beratungen wurde ein Gesamt-Schuldenberg von beinah 3,9 Millionen Euro bearbeitet. Rund 470000 Euro konnten durch Vergleiche reguliert werden, über 180000 Euro Schulden konnten nach Insolvenzeröffnungen gestrichen werden. Immerhin an 329 Gläubiger wurde gezahlt. Außerdem wurde das Projekt mehrfach ausgezeichnet. 2002 wurde es Modellförderprojekt der Hermann-Reemtsma-Stiftung und 2004 in die Bundesauswahl des Programms startsocial aufgenommen und von Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgezeichnet.
Der Kanzler findet es gut: Gerhard Schröder (Mitte) zeichnete die Schuldnerberatung der Sozialpsychatrie des Klinikums Nord 2004 aus. Berater Adolf Hamester (links) und Manfred Voelpel, Leiter der Sozialpsychatrie, sowie Projektberaterin Alena Kempf-Stein freuen sich. Foto: pi
Neuer Weg zur sozialen Rehabilitation
Fonds für außergerichtliche Gläubigervergleiche zugunsten psychisch kranker Patienten der Asklepios Klinik Nord. Von Günter Breese, Manfred Voepel und Joachim Schwerdtfeger In der Asklepios Klinik Nord - Campus Ochsenzoll - wurde 1998 das Projekt „Schuldenberatung für psychisch kranke Menschen im Krankenhaus“ als Teil des Sozialdienstes gegründet und seither ständig fortentwickelt. Wegen seines sozialpsychiatrischen Ansatzes ist das Projekt im Jahr 2000 mit dem „Lilly Award“ geehrt worden. 2004 erhielt es einen Förderpreis als Stipendiat des „Start Social“, und wurde in die Bundesauswahl der besten Projekte aufgenommen. Start social ist eine von Großfirmen der Wirtschaft getragene Kampagne, durch die die Lösung allgemeiner gesellschaftlicher Probleme unterstützt werden soll. Im Herbst 2002 wurde das Projekt in das Modellförderprogramm der Herrmann Reemtsma Stiftung aufgenommen. Das Projekt verdient möglicherweise gerade in einer Zeit, die durch zunehmende betriebliche und private Insolvenzen geprägt ist, über unser Krankenhaus hinaus Beachtung bzw. Unterstützung. Dies gilt um so mehr, als gegenwärtig die öffentliche und politische Diskussion um Krankenhäuser von ökonomischen Aspekten beherrscht ist. Die Förderung von Aktivitäten eines Krankenhauses, das sich über die Akutversorgung hinaus um das Patientenwohl sorgt, ist deshalb ein Gegengewicht, an dem jede Unternehmensleitung starkes Interesse haben dürfte.In einer Dokumentation (vergleiche Forum sozial 3/2002) über das Projekt wird ausgeführt, dass die Anzahl überschuldeter Haushalte auch in Hamburg ständig wächst. Für 1998 wird eine Zahl von 60 000 Haushalten genannt, die heute deutlich höher sein dürfte. Die Presse nannte im Frühjahr 2003 eine Zahl von weit über 65 000 Fällen allein im Stadtgebiet von Hamburg.Diese Entwicklung spiegelt sich entsprechend in einem Anstieg überschuldeter psychisch kranker Menschen im Klinikum Nord-Ochsenzoll wider. Die Schulden sind häufig im Kontext ihrer Erkrankung entstanden und bedeuten zugleich ein gravierendes Hemmnis für psycho-soziale Stabilisierung und gesellschaftliche Integration der Betroffenen. Die Entwicklung einer Perspektive zum Leben mit Schulden und praktikabler Schritte zur Entschuldung ist deshalb für eine dauerhafte Rehabilitation dieser Personen von entscheidender Bedeutung.Bisherige ArbeitsschwerpunkteDas Projekt hat sich dementsprechend bisher zwei Arbeitsschwerpunkte gesetzt: 1. Schwerpunkt: Patienten-Lernprogramm „Ökonomisch Haushalten“. Hier handelt es sich vornehmlich um einen präventiven Beitrag zu Abwendung der Schuldenfalle. Es werden der richtige Umgang mit Geld, Haushaltsplanung, kostengünstiges Einkaufen und die Bewältigung unvorhersehbarer Ausgaben angesprochen und damit Hilfen zur Vermeidung von üblichen Überschuldungsrisiken gegeben. Es wird ferner die Idee verfolgt, diesen Arbeitsschwerpunkt durch die Einladung von Referenten solcher Unternehmen zu erweitern, die typische Gläubiger der Patienten sind. Dazu zählen vor allem Banken, Versandhäuser oder Handy- und Internet-Betreiber. Mit dem Ziel der Förderung eines besseren gegenseitigen Verständnisses sollen auch Gerichtsvollzieher für Referate gewonnen werden 2. Schwerpunkt: Patienten-Einzelfallberatung und Schuldenregulierung. Zusammengefasst lassen sich die Tätigkeitsfelder hier wie folgt darstellen: n Sensibilisierung des Schuldners, seine wirtschaftlichen und sozialen Defizite zu erkennen und Motivation zur Schuldenregulierung. n Vielfältige Unterstützung des Patienten im Bemühen um eine vorgerichtliche bzw. um eine außergerichtliche Einigungen mit den vorhandenen Gläubigern. Pro Jahr können allein über diesen Weg zur Zeit mehr als 240 überschuldete Patienten wirksam entschuldet und damit wirtschaftlich saniert werden.Insolvenzordnung: Keine Hilfe für Psychisch KrankeEs bestand die Hoffnung, dass die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 bzw. vom 1.1.1999, die mehrfach geändert und ergänzt und Ende 2001 noch einmal für private Verbraucher und sonstige Kleinverfahren in den Ablaufstrukturen und Anforderungen an den Schuldner vereinfacht wurde, auch für psychisch kranke Menschen eine Hilfe sein könnte. Diese Erwartung hat sich vornehmlich aus zwei Gründen nicht erfüllt:n Das neue Insolvenzrecht stärkt die Position des Schuldners, der nach vorheriger Rechtslage prinzipiell einem 30-jährigen Zugriff der Gläubiger ausgesetzt war, dem nun aber die Möglichkeit eröffnet wird, in einem geordneten, stark formalisierten Verfahren und bei entsprechendem Wohlverhalten zur außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Restschuldbefreiung nach sechs Jahren zu gelangen. Die Erfahrungen aus der Einzelfallberatung und Schuldenregulierung im Sozialpädagogischen Fachdienst des Klinikums Nord-Ochsenzoll zeigen, dass psychisch kranke Menschen den Anforderungen aus der Insolvenzordnung auch unter den neuen, erleichterten Bedingungen für „Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren“ (§ 304ff InsO), in aller Regel nicht gewachsen sind. Sie können die bürokratischen Anforderungen und langen zeitlichen Belastungen oft nicht aushalten. Es kann gesagt werden, dass die langfristig angelegte Wohlverhaltensklausel der InSO schwer mit den krankheitsbedingten gesundheitlichen Schwankungen von psychisch Kranken zu vereinbaren ist. Dazu bedürfte es intensiverer Unterstützung der Schuldnerberatungsstellen - außerhalb der Kliniken - über einen langen Zeitraum. n Die Schuldnerberatungsstellen der Bezirksverwaltung sind stark überbelastet. In Hamburg müssen Schuldner derzeit durchschnittlich 214 Tage warten, bis sie einen ersten Beratungstermin erhalten. Unter dieser Belastung ist es diesen Stellen gar nicht möglich, sich auf die besonderen Anforderungen und die zusätzlichen Arbeitsleistungen einzustellen, die eine nachhaltige Hilfe für psychisch kranke Menschen erfordern. Hier sei angemerkt, dass der Senat wegen dieser insgesamt unbefriedigenden Situation der staatlichen Schuldnerberatung im Herbst 2002 beschlossen hat, diesen Aufgabenbereich sukzessive auf private Träger zu verlagern. Für die Schuldenberatung psychisch Kranker lassen sich aber auch daraus auf absehbare Zeit keine positiven Perspektiven ableiten.Das neue Insolvenzrecht bietet damit - bezogen auf das Gesamtverfahren - für diesen Personenkreis noch keine wirksame Hilfe.Das Projekt Fonds für außergerichtliche Gläubigervergleiche Der Sozialpäd. Fachdienst der Asklepios Klinik Nord hat aus der praktischen Hilfeleistung für die verschuldeten Patienten Erkenntnisse gewonnen, aus denen sich - unter Verzicht auf das Verbraucherinsolvenzrecht - eigene und für die Kranken wirksamere Wege zur Schuldbefreiung ableiten lassen. In aller Regel stammen die Schulden der Patienten aus Rechtsgeschäften des täglichen Lebens - wie Teilzahlungskredite, Bestellungen im Versandhandel, Handy- oder Internet-Verträge. Oder die Schulden haben sich durch krankheitsbedingte Aufgabe kleiner Geschäfte (Restschulden und -Verbindlichkeiten) ergeben. Die Höhe der Schulden bewegt sich dementsprechend in Beträgen von wenigen hundert bis zu einigen tausend Euro.Die Aussichten der Gläubiger, bei diesen Schuldnern ihre Außenstände eintreiben zu können, sind in der Mehrzahl der Fälle ungünstig, weil Einkommen oder Vermögen fehlen. Angesichts der Forderungshöhe gerät überdies der Aufwand für die Verfolgung der Schulden auf Gläubigerseite schnell ins Missverhältnis zu den kalkulierbaren Erträgen. Vor diesem Hintergrund hat sich gezeigt, dass Gläubiger in der Regel bereits auf Vergleichsvorschläge einzugehen bereit sind, die ihnen eine verhältnismäßig niedrige Vergleichssumme in Aussicht stellen, weil bekanntlich der Spatz in der Hand besser ist, als die Taube auf dem Dach. Diesen Weg der Regulierung geht der Sozialpädagogische Fachdienst bereits jetzt immer dann, wenn der Patient dafür durch sein positives Verhalten geeignet erscheint und aus Eigenmitteln des Patienten und/oder mit finanzieller Unterstützung durch Dritte (u.a. Eltern, Verwandte, Freunde) der für eine Regulierung erforderlichen Schuldanteil aufgebracht werden kann. Finden sich keine Mittel, ist dieser Weg bisher nicht gangbar. Hier soll durch den „Fonds für außergerichtliche Gläubigervergleiche zugunsten psychisch kranker Menschen“ Abhilfe geschaffen werden. Ziel ist, Mittel zu sammeln, die für die Entschuldung der Patienten durch Vergleichsangebote gegenüber den Gläubigern dann eingesetzt werden, wenn sich anders Mittel dafür nicht finden lassen. Gemeinsam mit dem Nussknacker e.V. und durch die Mithilfe der Ilse und Hans-Günter Regenbogenstiftung soll hier ein ganz neuer Weg zur sozialen Reintegration psychisch Kranker im Klinikum Nord beschritten werden. Der Patient soll in diesen Fällen allerdings auch in die Pflicht genommen werden, sich an der laufenden Kapitalbeschaffung für den Fonds zu beteiligen, d.h. er soll im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten zur Erstattung der für ihn aufgewendeten Tilgungssumme angehalten werden. Das finanzielle Ergebnis wird in dieser Hinsicht nicht hoch veranschlagt. Vielmehr ist diese Absicht in erster Linie therapeutisch-pädagogisch begründet und darf für die Kranken nicht zu einem neuen Schuldendruck führen. :: weiter |
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