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Aus gegebenem Anlass weisen die Hamburger Krankenhäuser darauf hin, dass sie auf eine klare Trennung von redaktionellen Beiträgen und Anzeigen Wert legen. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass es sich bei werbenden Beiträge um redaktionelle Texte handelt. Sollten Anzeigen nicht als solche kenntlich gemacht werden, sehen die Krankenhäuser darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und den Pressekodex. Die Hamburger Krankenhäuser verlangen deshalb, dass Anzeigen, die sie in Medien schalten, deutlich als solche gekennzeichnet werden. |
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