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Unter dem Begriff Doppeldiagnose oder Komorbidität wird hier das zeitliche Zusammentreffen eines Missbrauchs bzw. einer Abhängigkeit von einer oder mehreren pychotropen Substanzen ( illegale Drogen, Tabletten, Alkohol), und psychischer Störungen (z.B. schizophrene und affektive Psychosen sowie Persönlichkeitsstörungen) verstanden. Die Aufgabe der Station 35B/PSY 75 ist schwerpunktmäßig die Behandlung von Patienten, die an einer Psychose und einer Suchterkrankung leiden. Bei drogenabhängigen Patienten finden sich in den letzten Jahren, belegt durch epidemiologische Studien, zunehmend Patienten mit Doppeldiagnosen. Die Patienten, die an einer Psychose erkrankt sind, benötigen in verstärktem Maß ein verlässliches Gegenüber und Orientierung im Stationsalltag.
Es ist notwendig, für einen möglichst reizarmen Kontext zu sorgen und innerhalb dieses Rahmens Anforderungen zu stellen, ohne zu überfordern. Bei der Gestaltung des Stationsmilieus sind Rückzugsmöglichkeiten, sowie individuelle Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Bereiches soweit wie möglich berücksichtigt worden. Ziele der Behandlung sind u.a. psychische Stabilisierung, medikamentöse Einstellung und gegebenenfalls Organisierung einer nachstationären Weiterbetreuung- bzw. Vermittlung in eine Rehabilitationseinrichtung. Als spezielles Angebot für die Patienten mit einer Doppeldiagnose finden zweimal pro Woche "psychoedukative Gruppen" statt. Hier soll mittels Team und Patienten gleichermaßen ein besseres Verstehen der Krankheit gefördert und damit Anregungen für den verbesserten Umgang der Patienten mit der Psychoseerkrankung gegeben werden. Darüberhinaus werden einmal wöchentlich für alle Patienten themenorientierte Gruppen angeboten (z.B.: "Umgang mit der Sucht", "Angst", "Hepatitisinformation", "Umgang mit Rückfällen"). Die Zuweisung bzw. die Zugänge der Patienten erfolgt über niedergelassene Ärzte, anderen Hamburger Krankenhäusern, das Drogenhilfesystem und durch die Patienten selbst. Die Anmeldung ist unter der Telefonnummer 040 18 18-87 2360 im Aufnahmebüro möglich.
Das Pflegepersonal arbeitet nach der Pflegeorganisationsform der Primären Zuständigkeit (Primary Nurse nach Manthey). Die vier Eckpunkte nach Manthey lauten:
:: Übertragung der persönlichen Verantwortung für das Treffen von Entscheidungen auf eine Pflegekraft :: Tägliche Arbeitszuweisung nach der Fallmethode (nicht nach Tätigkeiten oder Räumlichkeiten/Bereichen) :: Direkte Kommunikation mit den beteiligten Berufsgruppen :: Übernahme der Verantwortung für die Qualität der am Patienten erbrachten Pflege für die gesamte Aufenthaltsdauer auf der Station/in der Einheit durch die Pflegekraft 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Das heißt, jeder Patient bekommt eine ihm zugeordnete Pflegekraft für die Dauer des gesamten Aufenthaltes zugeordnet. |
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