Asklepios Weserbergland-Klinik
Informationen für Patienten

An dieser Stelle möchten wir Ihnen Informationen rund um die Rehabilitation anbieten.

Wie definiert sich z.B. Rehabilitation, was sind die Ziele der Rehabilitation, Ihre aktive Mitarbeit, wer übernimmt die Kosten (zuständiger Kostenträger), wer muss wo welchen Antrag stellen und wie regelt sich die Zuzahlung.

Sollten Sie Fragen zu diesen Themen haben, so helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Aufnahmebüros gerne weiter:

WBK_Aufnahme1                                                      WBK_Aufnahme2

Frau Regina Sander                                                           Frau Christine Dölle
Tel.: (0 52 71) 98-22 23                                                      Tel.: (0 52 71) 98-22 22 
Fax: (0 52 71) 98-22 98                                                      Fax: (0 52 71) 98-22 98

E-Mail: aufnahme.hoexter@asklepios.com

Die neue Gesundheitsversicherung: Stark für Rehabilitation

Mit der Gesundheitsreform werden Rehabilitationsmaßnahmen für die Patientinnen und Patienten rundum gestärkt. Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation, auch die geriatrische Rehabilitation, sind seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese neue Regelung ist Grundlage für eine ganze Reihe von Verbesserungen, die den Patienten zu Gute kommen.

Link zum Artikel des Bundesministerums für Gesundheit hier klicken...

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Rehabilitation ...

Im Sozial- und Gesundheitswesen bedeutet Rehabilitation heute die Wiedereingliederung in den Alltag oder das berufliche Leben.

Es werden verschiedene Arten der Rehabilitation unterschieden:
Die medizinische Rehabilitation versucht, einen die Teilhabe oder Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder (z. B. durch Unfall) entstandenen Gesundheitschaden zu beseitigen, zu mildern oder Folgen zu beseitigen. Medizinische Rehabilitation gibt es aber auch für Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z.B. Kinder oder alte Menschen).

Die berufliche Rehabilitation (gesetzlich: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) folgt dem Grundprinzip "Rehabilitation vor Rente" und versucht, durch Rehamaßnahmen die Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren.

Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation ist das Sozialgesetzbuch SGB IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" sowie das SGB V für die gesetzliche Krankenversicherung, das SGB VI für die Rentenversicherung.

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