Stimmstörung Jeder Prozess, der die Schwingungsfähigkeit auf Stimmlippenbene beeinflusst führt zu einer Stimmstörung. Die Stroboskopie ist eine Untersuchung der Stimmlippen und deren Schwingungsfähigkeit. Diese Untersuchung ist unabdingbar zur Abklärung einer Stimmstörung und wird in unserem Hause videodokumentiert. Liegt ein funktionelles Problem vor (Fehlbelastung der Stimmlippe, eine falsche Atemtechnik u. a), so kann eine logopädische Therapie greifen. Organische Stimmstörungen sind meist durch akute oder chronische Entzündungen, durch Stimmlippenpolypen, durch Papillome oder durch Stimmlippendefekte bedingt. Des Weiteren gibt es ein- oder beidseitig gelähmte Stimmlippen, die eine Stimmstörung bedingen können.
Sprech- und Sprachstörungen Voraussetzung für einen normalen Spracherwerb ist ein intaktes Hör-Sprach-System. Die Form der Sprech- oder Sprachstörung hängt vom Zeitpunkt der Schädigung und vom Ort der Störung ab. Die angeborene Gehörlosigkeit verhindert z. B. eine Sprachentwicklung. Daher muss bei diesen Patienten zunächst das Hörvermögen geklärt werden. Auch bei Kleinkindern stehen hierzu in unserem Hause die Stapediusreflexaudiometrie, die transitorsch evozierten Potentiale und die Hirnstammaudiometrie zur Verfügung. Selbstverständlich ist die Messung der Trommelfellbeweglichkeit. Zu den Sprachentwicklungsstörungen gehört auch die Fehlbildung einzelner Laute (Bsp. Lispeln). Auch die Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) gehören in dieses Fachgebiet. Sprachstörungen im Erwachsenenalter nach erfolgtem Spracherwerb sind meist durch neurologische Ursachen erklärbar und können gezielt durch eine Logopädische Übungsbehandlung therapiert werden.
Sprachentwicklungsverzögerung Der Spracherwerb ist Voraussetzung für die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. Daher bedeutet ein Ausbleiben oder eine gestörte Sprachentwicklung eine besonders schwere Behinderung für das betroffene Kind. Die Sprachentwicklung ist interindividuell sehr verschieden, es gibt jedoch Eckdaten anhand derer sich eine Sprachentwicklungsverzögerung diagnostizierten lässt. Zunächst muss das Hörvermögen des Kindes geklärt sein. Hierzu stehen in unserem Hause alle modernen Hörteste zur Verfügung. Wichtig ist die Untersuchung des äußeren Ohres und des Gehörganges. Hier lassen sich z. T. Rückschlüsse auf etwaige Mittelohmissbildungen schließen. Liegt die Ursache der Schwerhörigkeit in den Mittelohrräumen, kann durch eine ambulante Operation die Belüftung des Mittelohres und somit ein gebessertes Hörvermögen wieder hergestellt werden. Liegt eine komplexe Störung mit fehlendem Gehörgang und missgebildetem Mittelohr vor, so ist die operative Therapie ungleich komplexer und wird stationär durchgeführt. Alternativ kann auch hier eine Hörgeräteversorgung mit einem speziellen Knochenleitungshörgerät eingeleitet werden. Liegt die Ursache im Bereich des Innenohres muss bei entsprechender Hörschwäche die Hörgeräteversorgung zeitnah eingeleitet werden. Nach der Hörgeräteversorgung muss eine spezielle Förderung des Kindes eingeleitet werden. Nur so kann in diesen Fällen eine regelrechte Sprachentwicklung erfolgen.