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22. August 2005
 Aufhebung des Kontrahierungszwangs sichert Arbeitsplätze
LBK-Kliniken zahlen marktgerechte Preise für Dienstleistungen
Um die Zukunft der Kliniken im Wettbewerb mit anderen Hamburger Krankenhäusern zu sichern, hat die Geschäftsführung der LBK Hamburg GmbH den so genannten Kontrahierungszwang aufgehoben. Das bedeutet, dass die LBK-Kliniken nun Alternativangebote anderer Firmen einholen können, ohne auf die LBK-Dienstleister zurückgreifen zu müssen. Damit wird sich der Wettbewerb im Gesundheitswesen nicht mehr allein auf die Krankenhäuser auswirken sondern auf das gesamte Unternehmen.  Bisher waren die Krankenhäuser der LBK Hamburg GmbH vertraglich gebunden, Dienstleistungen von den Anbietern der LBK Hamburg Gruppe, zum Beispiel von dem Gebäudereinigungsunternehmen CleaniG GmbH, zu beziehen.
 
„Von Dumpingpreisen oder selbstgemachtem Preisdruck kann hier keine Rede sein. Es geht vielmehr um marktübliche Preise für Dienstleistungen, wie sie auch die konkurrierenden Krankenhäuser in Hamburg bezahlen müssen“, sagt Sigurd Stuhler, Geschäftsführer der CleaniG GmbH. Die internen Leistungen müssen zu marktfähigen Preisen erbracht werden, um die Überlebensfähigkeit der Krankenhäuser und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. Die LBK-Kliniken können nur zukunftsfähig wirtschaften, wenn sie unter gleichen Bedingungen wie ihre Wettbewerber Leistungen einkaufen können, denn der Wettbewerb auf dem Gesundheitsmarkt nimmt keine Rücksicht auf LBK-interne Sonderverträge mit deutlich höheren Tarifen.
 
Diese Entwicklung ist vergleichbar mit der Einführung der Säule III in der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg (AVH), die bereits in den 90-er Jahren zwischen der AVH und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelt wurde. Unter diesen Spartentarifvertrag fallen öffentliche Unternehmen, die aufgrund besonderer gewerblicher Bedingungen mit dem Manteltarifvertrag nicht auskömmlich wirtschaften können. Bisher galt er auch für die seit dem Jahr 2000 eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CleaniG GmbH. Die bereits vorher im LBK beschäftigten Mitarbeiter erhalten bislang über eine dauerhaft dynamische Besitzstandsregelung einen rund 25-30 Prozent höheren Tarif als ihre später eingestellten Kollegen.
 
 
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