Asklepios Kliniken  
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Presse


:: Pressemitteilungen der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH

Anmeldung für unseren Presseverteiler

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Name: Presseagentur
Email:  Tageszeitung
Telefon:  Magazin
Fax: Fachpresse
Strasse: Onlinepublikation
Plz.Ort: Hörfunk
Ressort: Fernsehen
 
Kontakt

  
Pressestelle der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH
Rübenkamp 226
22307 Hamburg
Tel.: 040 18 18-82 66 36
Fax: 040 18 18-82 66 39
  

Leitung der Pressestelle:

 
Rudi Schmidt
Tel.: 040 18 18-82 66 30
 
Stellv.  Pressesprecher, Medizin:
Jens Oliver Bonnet
Tel.: 040 18 18-82 66 31
 
Sekretariat:
Tel.: 040 18 18-82 66 36

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Selbstverpflichtung der Hamburger Krankenhäuser für den Umgang mit der Presse
 
Aus gegebenem Anlass weisen die Hamburger Krankenhäuser darauf hin, dass sie auf eine klare Trennung von redaktionellen Beiträgen und Anzeigen Wert legen. Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass es sich bei werbenden Beiträgen um redaktionelle Texte handelt. Sollten Anzeigen nicht als solche kenntlich gemacht werden, sehen die Krankenhäuser darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und den Pressekodex. Die Hamburger Krankenhäuser verlangen deshalb, dass Anzeigen, die sie in Medien schalten, deutlich als solche gekennzeichnet werden.
Aufnahmegenehmigungen Foto / Radio / TV
 
Grundsätzlich gilt, dass ohne ausdrückliche Genehmigung der Pressestelle (Direktorium genügt nicht) keine Aufnahmeerlaubnis vorliegt.
  
Prozedere
  • Anfragen 24 Stunden vor dem gewünschten Termin
  • Wir führen anhand einer kurzen Checkliste ein strukturiertes Gespräch mit Ihnen (im Ausnahmefall mailen wir die Fragen mit der Bitte um kurze Auskunft in Stichworten)
  • Das Kurzprotokoll kommt per e-Mail an Ihre Redaktion- mit der Bitte um Korrekturen oder Bestätigung, dass alles richtig verstanden wurde.
  • Zu- oder Absage erfolgt kurzfristig (historische Statistik: 98% Zusage)
Hintergrund Die Anwesenheit eines Aufnahmeteams auf Station bedeutet für die Menschen dort, Patienten wie Kollegen, immer eine Ausnahmesituation. Diese beeinträchtigt erfahrungsgemäß und unvermeidbar den normalen Arbeitsablauf - häufig mehr, als es für den Außenstehenden erkennbar ist. Wenn wir die Drehgenehmigung erteilen und Sie bei uns willkommen heißen, nehmen wir das bewusst in Kauf: weil wir gern jede faire Chance nutzen, um die Öffentlichkeit sachlich darüber zu informieren, was im Krankenhaus geschieht - ungeschminkt und unzensiert.
 
Aus Gründen der krankenhausrechtlich gebotenen Sorgfalt bei der Führung einer öffentlichen Einrichtung der öffentlichen Gesundheitsversorgung bzw. eines Krankenhause (siehe z. Bsp. Hamburgisches Krankenhausgesetz (HmbKHG) §2, §6, §6b, §7 ff) müssen wir bestimmte Einzelheiten vor Erteilung einer Drehgenehmigung zuverlässig klären.
 
Ihre Informationen helfen uns in jedem Fall, den laufenden Krankenhausbetrieb so auf Ihren Besuch vorzubereiten, so dass Sie im Rahmen des Machbaren optimale Bedingungen haben und wir zugleich die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigen.   
1. Wie schnell benötigen Sie einen Termin? (Wir müssen in der Regel einen Kollegen aus der Pressestelle disponieren, der Sie vor Ort begleitet)
 
2. Wann und mit wie vielen Personen möchten Sie welche unserer Einrichtungen besuchen?
 
3. Was können/sollen wir für Ihren Beitrag vorbereiten?
 
4. Gibt es bestimmte Einrichtungen, Stationen oder Fachgebiete, über die Sie sich informieren möchten? (Hinweis: Aufnahmen auf Intensivstationen lehnen wir in der Regel aus ethischen aber auch aus praktischen Gründen ab. Aufnahmen in psychiatrischen Einrichtungen bedürfen einer längeren Vorlaufzeit, weil die Organisation aufwendiger ist)
 
5. Haben Sie bestimmte Szenen für den Aufbau bzw. die Dramaturgie im Kopf?
 
6. Sind Ihnen die bisherigen Berichte Ihres Hauses und die anderer Medien zu Ihrem Thema bekannt? (Manche wollen nicht immer dieselben Menschen vor dem Mikro/Objektiv haben, manche genau noch mal den Statementgeber, den auch die Kollegen hatten. Wieder andere drehen eine vier Wochen alte Nachricht nach und merken das erst vor Ort.)
 
7. Von wem wurde die Redaktion ins Haus eingeladen? (Aus mehreren Gründen wichtig. Es wurden schon Abteilungen oder sogar  Einrichtungen verwechselt. Zudem hat nicht jeder Kollege die Erlaubnis, Einladungen auszusprechen bzw. sich öffentlich zu äußern und wir mussten dann vor Ort den Dreh beenden).
 
8. Für unsere Vorbereitung: Zu welchen Einzelheiten benötigen Sie unsere Stellungnahme? (Auch wir oder unsere Kollegen auf Station müssen oder wollen mitunter noch mal recherchieren. Niemand sagt gern ins Mikro: "Das weiß ich jetzt auch nicht.")
 
9. Wer soll in dem Beitrag noch zu Wort kommen? (erfahrungsgemäß liefert man die pointiertere Stellungnahme, wenn man weiß, mit wessen Position man es zu tun hat.)
 
10. Macht es Sinn, auch durch Asklepios benannte Mitarbeiter anzubieten? (Das bieten wir stets an. Aber natürlich müssen wir die Kollegen vorher ansprechen)
 
11. Macht es Sinn auch durch Asklepios benannte Patienten anzubieten? (Die müssen wir natürlich vorher ansprechen)
Wie vertraut ist der zuständige Redakteur bereits mit den Gegebenheiten vor Ort bzw. dem Haus? (Z. B. bei speziellen Wünschen für den Dreh von Schnittmaterial oder in bestimmten Fachabteilungen. Wir hatten auch schon Redakteure, die in einer Reha-Klinik die -natürlich nicht vorhandene- Geburtshilfe mitnehmen wollten.)
 
12. Für welche Sendung wird der Beitrag gemacht und in welchen Sendungen wird der Beitrag ausgestrahlt? (Selbst wenn keiner unserer Kollegen etwas sagen soll: Bei der Arbeit kann es vorkommen, etwa wenn ein Patient/Notfall kurzfristig versorgt werden muss, dass ein Kollege nicht von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen kann. Deshalb fragen wir auf den vorgesehenen Stationen zuvor alle Mitarbeiter nach deren Einverständnis. Das machen viele davon abhängig, für welche Sendung gearbeitet und wo ausgestrahlt wird. Außerdem sind unsere Kollegen natürlich neugierig und wollen bei Ausstrahlung zuhören/zusehen)
 
13. Wegen mancher Mitarbeiter: Ist sichergestellt, dass das Material nicht noch für andere Sendungen verwendet wird? Info per Mail genügt. (Manche Kollegen bestehen darauf, dies zu wissen. Bei Schwierigkeiten versuchen wir dann, den Dienstplan zu ändern. Geht das nicht, fragen wir eine andere Abteilung an.)
 
14. Wurden alle am Beitrag / an den Aufnahmen Beteiligten vom verantwortlichen Redakteur im Sinne des Pressegesetzes belehrt, dass für Aufnahmen mit Patienten im Krankenhaus regelhaft andere Maßstäbe anzulegen sind? Beispiel: Ein Kameramann kann nicht davon ausgehen, dass ein Patient (wie sonst) in der Lage ist, ggf. von seinem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme Gebrauch zu machen. Der Mensch wirkt für Laien klar, steht aber noch unter Narkosenachwirkung oder ist womöglich aus anderen Gründen gar nicht geschäftsfähig. (Abgesehen von der Rechtslage: Dieser Punkt ist uns auch aus ethischen Gründen wichtig!)