§ 1 Vollmachtserteilung
| Hiermit erteile ich |
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(Ort, Strasse, Telefonnummer) |
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| Herrn / Frau |
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| geb. am |
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| Anschrift |
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(Ort, Strasse, Telefonnummer) |
Generalvollmacht
in der Weise, dass der Bevollmächtigte mich in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, bei denen eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist, umfassend zu vertreten berechtigt sein soll.
Diese Vollmacht soll insbesondere als Vorsorgevollmacht zur Vermeidung der Anordnung einer Betreuung dienen und soll daher in dem Fall, dass ich geschäftsunfähig werde, ausdrücklich nicht erlöschen.
Die Vollmacht bleibt über den Tod hinaus wirksam.
§ 2 Vollmachtsumfang
1.) Vermögensangelegenheiten
Die Vollmacht soll eine Generalvollmacht sein und dem Umfang nach unbeschränkt gelten. Sie umfasst alle Vermögensangelegenheiten und daher insbesondere die Befugnis:
- alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte in meinem Namen vorzunehmen, auch geschäftsähnliche Handlungen wie zum Beispiel Mahnungen, Fristsetzungen, Erfüllung von Obliegenheiten gegenüber Versicherungen,
- über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen,
- Zahlungen und Wertgegenstände anzunehmen, zu quittieren und Zahlungen vorzunehmen,
- mich vor Gerichten, Behörden, Dienststellen und Notariaten sowie Versicherungsgesellschaften und Sozialversicherungsträgern aller Art im In - und Ausland zu vertreten, Darlehens- und sonstige Kreditverträge abzuschließen, über Bankkonten und Depots sowie sonstiges Geldvermögen aller Art in meinem Namen zu verfügen und Bankkonten und Depots zu eröffnen und aufzulösen.
2. ) Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten
Die Vollmacht gilt auch für persönliche Angelegenheiten aller Art und bevollmächtigt insbesondere dazu:
- in ärztliche Maßnahmen wie Untersuchung des Gesundheitszustandes, Heilbehandlung, ärztliche Eingriffe einzuwilligen, auch dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich an der Maßnahme sterbe oder einen schweren, länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleide;
- meinen Aufenthalt zu bestimmen und Unterbringungsmaßnahmen, die mit Freiheitsentziehung verbunden sind, sowie Freiheitsentziehungsmaßnahmen durch mechanische Vorrichtungen und durch Medikamente oder auf andere Weise, soweit die Wirkung dieser Medikamente oder anderer Maßnahmen die Willensbetätigung ausschließt oder einschränkt, anzuordnen;
- meine Rechte gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen wahrzunehmen, insbesondere dazu, alle nötigen Auskünfte und Informationen zu verlangen und Einsicht in die Krankenakten zu nehmen.
Ich entbinde hiermit sämtliche Ärzte und sämtliches medizinisches Personal, das einer Schweigepflicht unterliegt, von der Schweigepflicht im Hinblick auf sämtliche Behandlungen und Befunde gegenüber dem Bevollmächtigten.
§ 3 Untervollmacht, Befreiung von § 181 BGB
Ich bevollmächtige den Bevollmächtigten dazu, Untervollmacht zu erteilen. Das gilt nicht für persönliche Angelegenheiten.
Der Bevollmächtigte kann vermögensrechtliche Geschäfte mit sich selbst im Namen des Vollmachtgebers abschließen (Selbstkontrahieren). Er ist auch dazu bevollmächtigt, zugleich als Vertreter des Bevollmächtigten und als Vertreter eines Dritten vermögensrechtliche Geschäfte mit diesem Dritten abzuschließen (Mehrfachvertretung). § 181 BGB ist abbedungen.
Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich.
§ 4 Ersatzbevollmächtigte
Sollte der Bevollmächtigte aus zwingenden Gründen nicht in der Lage sein, die ihm erteilte Vollmacht auszuüben, soll für mich
| Herr / Frau |
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| geb. am |
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| Anschrift |
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(Ort, Strasse, Telefonnummer) |
Ersatzbevollmächtigter sein und mich nach Maßgabe dieser Vollmacht vertreten.
Sollte es dem Bevollmächtigten und auch dem Ersatzbevollmächtigten nicht möglich sein, die erteilte Vollmacht auszuüben und sollte daher eine Betreuung notwendig werden, bestimme ich folgende Person zu meinem Betreuer:
§ 5 Wirksamkeit, Innenverhältnis
Die Vollmacht wird mit Unterzeichnung dieser Urkunde wirksam.
Im Innenverhältnis ist aber vereinbart, dass von dieser Vollmacht erst dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn ich geschäftsunfähig sein sollte, oder auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (Betreuungsbedürftigkeit).
Wir kennen uns und vertrauen uns gegenseitig uneingeschränkt, so dass wir davon ausgehen, dass jeder von uns erkennt, wann der jeweils andere diese Voraussetzungen erfüllt.
§ 6 Schlussbestimmung
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| (Vollmachtgeber) |
(Bevollmächtigter) |
(Zeuge) |