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Im Zusammenhand mit einer Patientenverfügung sollte man auch darüber nachdenken, wie man zur Frage einer Organspende steht. Eine Erklärung, die das Einverständnis zur Organtransplantation gibt oder dies verbietet, kann mit in die Patientenverfügung aufgenommen werden. Besondere Spenderausweise sind bei vielen Ärzten und in Apotheken zu erhalten. Informationen sowohl über Organspende als auch über das Transplantationsgesetz können bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Amt G - Tesdorpstrasse 8, 20148 Hamburg, oder beim Arbeitskreis Organspende angefordert werden. Diese hat auch Organspendeausweise vorrätig, ebenso wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln.
Es gibt die Möglichkeit, sich einen persönlichen Pass anfertigen zu lassen, aus dem hervorgeht, dass eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung errichtet wurde. Dort kann man auch eine Adresse und natürlich den Namen und die Telefonnummer der ausgewählten Vertrauensperson angeben.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung lassen sich gut miteinander verbinden. |
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