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Die PatientenInitiative im Krankenhaus [PI(K)] informiert:


Nach einem Unfall, einem Herzinfarkt oder im Verlauf einer schweren Erkrankung kann jeder schnell vor der Frage stehen:
Wer darf jetzt Entscheidungen treffen, wenn Betroffene selbst aus eigener Kraft nicht handeln können? Viele glauben, dass dann der Ehepartner oder andere Angehörige automatisch entscheiden dürfen. Das ist nicht der Fall!

Nur wenn Sie eine Vollmacht erteilt haben, dürfen andere für Sie handeln. Wie Sie eine solche Vollmacht in Ihrem Sinne formulieren, erklärt Rechtsanwalt Uwe Brooks in dem folgenden Text. Auf den Folgeseiten finden Sie Vordrucke für die entsprechenden Unterlagen, die Sie ausdrucken können. Damit können Sie den behandelnden Ärzten Hinweise auf Ihren Willen in bestimmten Behandlungssituationen, zum Beispiel im Falle von Bewusstlosigkeit, geben.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

[PI(K)] PatientenInitiative im Krankenhaus
Klinikum Nord, Betriebsteil Heidberg
Tangstedter Landstraße 400
22417 Hamburg

Tel.:040 18 18-87 3013


Email: pik-nord@patienteninitiative.de

Hier erhalten Sie auch die Broschüre "Einfach Ihre Entscheidung" mit allen Unterlagen und Texten zu diesem Thema (Schutzgebühr € 4,50 inkl. Versandkosten)


 

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