Einleitung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind stark in das öffentliche Interesse gerückt. Das liegt daran, dass mit diesen Erklärungen beizeiten Vorsorge für den Fall der Handlungsunfähigkeit getroffen werden kann. Die Vorsorgevollmacht macht eine gesetzliche Betreuung überflüssig, die Betreuungsverfügung kann die Bestellung eines Betreuers beeinflussen und die Patientenverfügung enthält den mutmaßlichen Willen des Patienten in einer medizinischen Lage, in der er seinen Willen nicht äußern kann.
1. Betreuung
Nur wer weiß, was eine Betreuung ist und wie es dazu kommt, kann die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung verstehen:
Nach § 1896 I BGB bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer für einen Volljährigen, der auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen oder geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.
Wie kommt eine Betreuung zu Stande? Normalerweise spitzt sich auf Grund der krankheitsbedingten Einschränkung eine Krise zu: Rechnungen werden nicht bezahlt, die Wohnung wird gekündigt, behördliche Post bleibt liegen und wird nicht bearbeitet, oder es ist so, dass jemand zusammenbricht und dann hilflos in seiner Wohnung gefunden wird. In diesen Fällen werden die zuständigen Behörden von irgendwem informiert und beginnen dann zu ermitteln. Dafür sind in Hamburg die Betreuungsstellen zuständig. Informationen zum Betreuungsrecht und zu den Betreuungsstellen finden Sie unter www.betreuungsrecht.hamburg.de. Nach Abschluss der Vorermittlungen, die in aller Regel mit einem ärztlichen Sachverständigengutachten enden, beschließt das Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Berufsbetreuers. Meist folgt es dabei dem Vorschlag der zuständigen Betreuungsstelle. Manchmal erfolgt die Betreuerbestellung auch auf dem Wege einer vorläufigen Anordnung, also ohne langwierige Vorermittlungen, wenn ein dringender Fall Eile erfordert.
Viele Betreuungen werden auch ehrenamtlich übernommen. Hier betreuen Angehörige jemanden aus der Familie oder es werden Personen betreut, deren Lebenskreis so klein ist, dass dort nicht mehr viel zu regeln ist. Beratung und Unterstützung bieten diesem Betreuerkreis in Hamburg die Betreuungsvereine, die in allen Bezirken zu finden sind. Die Betreuungsvereine haben außerdem die Aufgabe, die Bürger über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu informieren.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Betroffene zur Frage der Betreuerauswahl gehört werden muss. Meist sind die Leute aber dazu nicht mehr in der Lage, oder sie wissen niemanden zu benennen.
Die Betreuungen werden stets auf Zeit eingerichtet. Nach einem bestimmten Zeitraum muss das Gericht über die Fortsetzung der Betreuung entscheiden.