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Wo aufbewahren?
 
Der Aufbewahrungsort der Vollmacht ist sehr wichtig, da sie nur als Original bzw. als notarielle Ausfertigung gültig ist. Um sie vor Missbrauch zu schützen, sollte sie sorgfältig verwahrt werden. Wenn sie allerdings unauffindbar ist, kann sie nicht eingesetzt werden. Die bevollmächtigte Person sollte deshalb informiert sein, wo das Original verwahrt wird, damit sie dies gegebenenfalls vorlegen kann.

Eine Kopie der Vollmacht oder ein Hinweis auf das Vorhandensein einer Verfügung, unter Angabe des Namens und der Telefonnummer des Bevollmächtigten, kann beispielsweise in Portemonnaie oder Brieftasche bei sich getragen werden, damit im Notfall sofort die notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.

Es ist wichtig, mit der Person, die mit einer Vorsorgevollmacht betraut werden soll, zu sprechen.
Sie muss gewillt sein, im Bedarfsfall auch zu handeln und sollte die Wünsche des Vollmachtgebers möglichst genau kennen.
 
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