|
Die klinischen Funktionsbereiche im geförderten Bereich übernehmen die Vollversorgung mit Aufnahmeverpflichtung für ein Pflicht-Aufnahmegebiet von insgesamt ca. 580.000 Einwohnern im südlichen Niedersachsen. Es umfasst die Gebietskörperschaften:
- Landkreis Göttingen,
- Landkreis Northeim,
- Landkreis Osterode (Harz) sowie
- Teile des Landkreises Goslar (Gem. Braunlage, Langelsheim, Lutter a. Bbg., St. Andreasberg, Seesen und Oberharz)
Im Pflicht-Aufnahmegebiet befinden sich u. a. die Universitätsklinik für Psychiatrie und das Nds. Landeskrankenhaus Tiefenbrunn (Fachklinik) (->Homepage), beide mit überregionalem, in Tiefenbrunn insbesondere psychotherapeutischem Angebot; beide übernehmen keine Pflicht-Versorgung. In beiden Kliniken gibt es Bereiche für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Kooperationsabsprachen bestehen u. a. mit beiden o. g. Krankenhäusern. Nicht aus dem Pflichtaufnahmegebiet kamen im Jahr 2002 etwa 16,20% der Aufnahmen. Daneben erfolgt die Übernahme einstweilig strafrechtlicher Unterbringungen aus dem Landgerichtsbezirk Göttingen; in besonderen Fällen überregional. |