Asklepios Fachklinikum  
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Einzugsgebiet

Das Einzugsgebiet

 
Die klinischen Funktionsbereiche im geförderten Bereich übernehmen die Vollversorgung mit Aufnahmeverpflichtung für ein Pflicht-Aufnahmegebiet von insgesamt ca. 580.000 Einwohnern im südlichen Niedersachsen.
Es umfasst die Gebietskörperschaften:

  • Landkreis Göttingen,
  • Landkreis Northeim,
  • Landkreis Osterode (Harz) sowie
  • Teile des Landkreises Goslar (Gem. Braunlage, Langelsheim, Lutter a. Bbg., St. Andreasberg, Seesen und Oberharz)

Im Pflicht-Aufnahmegebiet befinden sich u. a. die Universitätsklinik für Psychiatrie und das Nds. Landeskrankenhaus Tiefenbrunn (Fachklinik) (->Homepage), beide mit überregionalem, in Tiefenbrunn insbesondere psychotherapeutischem Angebot; beide übernehmen keine Pflicht-Versorgung. In beiden Kliniken gibt es Bereiche für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
 
Kooperationsabsprachen bestehen u. a. mit beiden o. g. Krankenhäusern. Nicht aus dem Pflichtaufnahmegebiet kamen im Jahr 2002 etwa 16,20% der Aufnahmen.
 
Daneben erfolgt die Übernahme einstweilig strafrechtlicher Unterbringungen aus dem Landgerichtsbezirk Göttingen; in besonderen Fällen überregional.
 

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