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Vorteile einer spezialisierten forensisch-psychiatrischen Ambulanz Für den Patienten:
- Kompetente und effiziente Behandlung durch vertraute Therapeuten (Beziehungskontinuität)
- Konkrete lebenspraktische Hilfen bei der Alltagsbewältigung
- Schnelle Erreichbarkeit der Therapeuten auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten
Für die Maßregelklinik:
- Vermeidung von Wiederaufnahmen
- Vermeidung von Aufnahmen: bei ca. 10 % der Göttinger Ambulanzpatienten wurde die stationäre Unterbringung gem. § 63 StGB zugleich mit ihrer Anordnung vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt; verbunden mit dieser Aussetzung war jeweils die Auflage, sich einer kontinuierlichen ambulanten Behandlung zu unterziehen.
Für die Allgemeinheit:
- Höhere Sicherheit durch Senkung der Rückfallwahrscheinlichkeit; bisher sind weniger als 10 % der Göttinger Ambulanzpatienten durch erneute erhebliche Straftaten in Erscheinung getreten.
- Senkung der Kosten
Besonderheiten einer forensisch-psychiatrischen Ambulanz
- Die ambulante Behandlung beschränkt sich nicht auf die üblichen anerkannten psychiatrischen und psychothera-peutischen Vorgehensweisen, sondern beinhaltet neben der Einbeziehung von wichtigen Bezugspersonen auch die Ausübung von Kontrollfunktionen sowie konkrete Hilfen bei der Alltagsbewältigung.
- Zur Stabilisierung der Patienten ist seitens der multiprofessionellen Ambulanzmitarbeiter ein außergewöhnlich hohes Maß an Flexibilität erforderlich, zumal die Patienten auch immer wieder in ihrem häuslichen Umfeld aufzusuchen sind; die Frequenz der therapeutischen Kontakte reicht von täglichen Gesprächsterminen bis zu monatlichen Kontakten.
- Eine gute Kooperation aller an der Nachsorge eines Patienten beteiligten Institutionen (Führungsaufsicht, Bewährungshilfe, ggf. Wohnheim und beschützende Arbeitsstätte, zuständiges allgemeinpsychiatrisches Krankenhaus) ist unabdingbar.
- Ein ständiges Abwägen der hinsichtlich einer erneuten Delinquenz protektiven und ungünstigen Faktoren ist dringend geboten, ggf. ist ein schnelles aktives Eingreifen erforderlich.
- Die Behandlung der Patienten sollte nicht mit Ablauf der Führungsaufsichtszeit beendet werden, sondern im Einvernehmen mit dem Patienten darüber hinaus unbefristet fortgeführt werden.
Die ambulante forensisch-psychiatrische Behandlung und Nachsorge durch Therapeuten der Abteilung findet statt in den Räumlichkeiten der Institutsambulanz des Asklepios Fachklinikums Göttingen oder auch direkt auf den Stationen, von denen die Patienten entlassen wurden. |