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:: Internationale Richtlinien zur Früherkennung des Brust-karzinoms verbessern die Chancen, dass ein Brustkarzinom in einem frühen Stadium bzw. zu einem frühen Zeitpunkt entdeckt und damit erfolgreich behandelt werden kann. Diese Vorsorgerichtlinien sind heute weltweit nahezu identisch und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse standardisiert (evidence based medicine).
Bei allen Veränderungen an der Brust sollte demnach sobald wie möglich ein Arzt aufgesucht werden. Auch ohne Veränderungen wird nach den Vorsorgerichtlinien der Arzt Untersuchungen durchführen, um tastbare oder nicht tastbare Veränderungen abklären zu können.
Die Empfehlungen zur Vorsorgeuntersuchung resultieren aus der Altersverteilung des Auftretens des Brustkarzinoms, um bereits kleinste Veränderungen zu einem ausreichend frühen Zeitpunkt, nämlich im Anfangsstadium, entdecken zu können. Vorsorgeuntersuchungen geben die wie in kaum einem anderen Land - kostenlose - Möglichkeit, entsprechende Untersuchungen durchführen zu können. Diese werden trotz massiver und wiederholter Aufklärung durch medizinische Fachorganisationen bedauerlicherweise zu wenig genutzt, verstärkt durch ein Stadt-Land-Gefälle. Die guten Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten bei frühzeitig erkanntem Brustkrebs zeigen, wie sinnvoll und notwendig die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen sind.
Diese regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beinhaltet:
- Brustselbstuntersuchung der Frau: ab dem 25. Lebensjahr monatlich - Ärztliche Tastuntersuchung: ab dem 25. Lebensjahr einmal jährlich - Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie): 30. - 49. Lebensjahr: Ausgangsmammographie 50. - 69. Lebensjahr: jährliche Mammographie
ab dem 70. Lebensjahr: Mammographie alle zwei Jahre. |
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