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Das Asklepios Gesundheitszentrum Bad Tölz hat zum 1. Juni 2005 das neue Angebot von 30 Kurzzeitpflegeplätzen eröffnet. Durch Abschluss eines Versorgungsvertrages gemäß § 72 SGB XI mit den Pflegekassen, wurde die Einrichtung für die Kurzzeitpflege zugelassen.
Die Kurzzeitpflege befindet sich unmittelbar im Krankenhaus, in direkter Nähe zu den diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen der Stadtklinik. Eröffnet wurde die Einrichtung für Kurzzeitpflege auf der ehemaligen Station 5, die dafür extra neu gestaltet wurde.
Umsorgt werden die Bewohner von Krankenschwestern und Altenpflegerinnen unter der erfahrenen Leitung der Pflegedienstleitung Frau Andrea Geisler und der Stationsleitung Katrin Hommel.
Die ärztliche Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner wird durch die betreuenden Hausärzte sichergestellt, zu denen ein langjähriges, enges Vertrauensverhältnis besteht.
Mit Etablierung einer Einrichtung für Kurzzeitpflege mit 30 Plätzen verfügt der Gesundheitsstandort Bad Tölz über die größte Einrichtung dieser Art in Bayern. Insbesondere für die Krankenhausnachsorge nach akuter Behandlung, ist das neu geschaffene Angebot eine große Hilfe für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.
Das Angebot zur Nutzung der Kurzzeitpflege, die in der Regel einen drei- bis vier-wöchigen Aufenthalt beinhaltet, besteht natürlich auch für die gesamte Landkreisbevölkerung und Landkreis übergreifend.
Für Urlaubsgäste bietet die Kurzzeitpflege die einmalige Möglichkeit mit ihren pflegebedürftigen Angehörigen gemeinsam die Urlaubsregion Oberland zu besuchen, ohne dass der Pflegebedürftige zu Hause zurückgelassen werden muss.
Übersicht: :: Übergangs- und Verhinderungspflege :: Eigenanteil an den Pflegekosten :: Unterkunft in unserem Haus :: Ablauf der Antragstellung
Es gibt zwei Varianten der Kurzzeitpflege:
Übergangspflege § 42 SGB XI :: im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung, wenn die Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist :: zur befristeten Überbrückung der Wartezeit auf einen Platz im Pflegeheim
Die Pflegeversicherung unterstützt die Kurzzeitpflege (aller Pflegstufen) mit einem Zuschuss von maximal 1.432,- Euro für den Pflegeanteil für längstens vier Wochen im Kalenderjahr.
Verhinderungspflege § 39 SGB XI :: wenn der Pflegebedürftige bereits seit 12 Monaten zu Hause gepflegt wurde und die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist (Krankheit, Urlaub usw.), besteht Anspruch auf Verhinderungspflege
In diesem Fall steht den Pflegebedürftigen (aller Pflegestufen) der Höchstbetrag von 1.432,- € ein weiteres Mal für längstens vier Wochen im Kalenderjahr zu.
Eigenanteil an den Pflegekosten
Die Pflegekosten und die daraus resultierende Eigenbeteiligung teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne detailliert mit.
Unterkunft in unserem Haus
Die Unterbringung in unserem Haus erfolgt im Zweibett-Zimmer. Auf Anfrage kann die Unterkunft auch im Ein- und Mehrbettzimmer erfolgen.
Ablauf der Antragstellung
:: Antrag bei der Pflegekasse :: Pflegekasse verschickt Kostenübernahme :: Abschluss Vertrag: Kurzzeitpflege
Falls Sie noch weitere Fragen haben oder wenn sich bei der Antragstellung Probleme ergeben, können Sie sich jederzeit gerne an unsere Sozialdienstmitarbeiterinnen wenden.
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