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Krebsfrüherkennung
 
Krebs ist grundsätzlich heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Aus diesem Grunde steht Ihnen einmal jährlich eine Früherkennungsuntersuchung zu, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Nutzen Sie diese Chance um rechtzeitig eine bösartige Veränderung festzustellen!
 
Wer sollte zur Früherkennung gehen?
 
Ab dem 20. Lebensjahr sollten alle Frauen einmal jährlich zur Früherkennung zu Ihrem Gynäkologen gehen.
 
Was wird untersucht?
 
Die gynäkologische Früherkennung besteht aus mehreren Einzeluntersuchungen, wobei je nach Alter zusätzliche Untersuchungen hinzukommen. Zunächst wird Ihr Arzt eine sorgfältige Befragung durchführen. Die Befragung wird auch Anamnese genannt. Dabei wird besonders gefragt nach:
 
:: Wann war die letzte Regel und gibt es Auffälligkeiten wie z.B. Zwischenblutungen, Schmierblutungen
:: Wie viele Schwangerschaften, Geburten aber auch Fehlgeburten sind aufgetreten?
:: Welche Verhütungsmittel werden verwendet?
:: Werden Hormone eingenommen?
:: Gibt es Krebserkrankungen in der Familie (besonders Brustkrebs oder Eierstockskrebs)
:: Gibt es andere Erkrankungen wie Zuckerkrankheit, Herzerkrankungen, Thrombosen etc.
 
Im Anschluss daran wird das äußere und innere Genitale untersucht. Das heißt, das der Frauenarzt /ärztin Sie auf den gynäkologischen Stuhl bittet und zunächst den Scheideneingang mit den Schamlippen, die Scheide, die Lymphknoten der Leistenregion und der Muttermund genau inspiziert. Im Anschluss daran erfolgt eine Tastuntersuchung der Gebärmutter und der Eierstöcke. Nun wird noch der Abstrich vom Muttermund entnommen, wobei dieser "Krebsabstrich" zur Früherkennung eines Gebärmutterhalskrebses dient.
 
Ab dem 30. Lebensjahr wird zusätzlich eine Brustuntersuchung vorgenommen, wobei nicht nur nach Veränderungen in der Brust selbst sondern auch nach Veränderungen in der Achselhöhle und nach Knoten oberhalb des Schlüsselbeines gesucht wird. Sie erhalten zusätzlich eine Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust, damit Sie zu Hause in regelmäßigen Abständen selbst nach Veränderungen im Bereich der Brust schauen können.
 
Wenn bei der Tastuntersuchung ein verdächtiger Befund festgestellt wird, wird zusätzlich eine Mammographie (Röntgenuntersuchung) und gegebenenfalls eine Sonographie (Ultraschalluntersuchung) angefertigt. Bisher ist die Mammographie und die Sonographie nicht Teil der Früherkennungsuntersuchung. Sie wird jedoch von den Fachgesellschaften empfohlen.
 
Ab dem 45. Lebensjahr steht Ihnen eine Tastuntersuchung des Darmes zu. Hierbei wird mit dem Finger der Enddarm auf einer Strecke von ca. 7-10cm untersucht um einen Darmkrebs in diesem Bereich ausschließen zu können. Zusätzlich wird Ihr Frauenarzt/ärztin Ihnen auch noch drei Stuhlbriefchen mitgeben, mit denen Blut im Stuhl nachgewiesen werden soll.
 
Es sei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Untersuchung jedes Jahr erneut durchgeführt werden muss um tatsächlich bösartige Veränderungen an der Gebärmutter, der Scheide, den Eierstöcke und der Brust rechtzeitig feststellen zu können.
 
Also gehen Sie wirklich regelmäßig zu Ihrem Frauenarzt/ärztin. Es lohnt sich!
 
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