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Wer kann aufgenommen werden? :: Versicherte der Deutschen Rentenversicherung :: Mitglieder und Familienangehörige aller Krankenkassen :: Privatpatienten und Selbstzahler Wie kann die Aufnahme in die Asklepios Klinik Triberg erfolgen? :: Verlegung von einem Akutkrankenhaus zur Anschlussheil- behandlung :: Nach Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme oder eines Heilverfahrens durch den Rentenversicherungsträger :: Durch Einweisung eines niedergelassenen Arztes Die Asklepios Kliniken Triberg ist nach § 30 GewO zugelassen und beihilfefähig. Ebenso verfügt die Klinik über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. |
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