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Für ein allgemeines Heilverfahren muß zunächst ein Antrag bei Ihrem Kostenträger gestellt werden. Bei der Anmeldung sollte vorliegen:
Bei einer Anschlußheilbehandlung (AHB), d.h. nach einer Akutversorgung im Krankenhaus, erfolgt die Antragstellung direkt durch das vorbehandelnde Krankenhaus.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die für Sie notwendige Maßnahme:
- bei Ihrem behandelnden Arzt
- bei dem Sozialdienst des Krankenhauses
- bei Ihrer Krankenkasse
- bei Ihrem Rentenversicherungsträger
- bei Ihrer Berufsgenossenschaft
- bei Ihrer privaten Krankenversicherung
Oder wählen Sie einfach unsere Klinik-Infoline und Sie erhalten kompetente Auskunft auf all Ihre Fragen.
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