Asklepios Klinik  
  Schaufling
   
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Voraussetzungen zur Aufnahme

 

Für ein allgemeines Heilverfahren muß zunächst ein Antrag bei Ihrem Kostenträger gestellt werden.
Bei der Anmeldung sollte vorliegen:

 

  • Die Kostenzusage seitens des Leistungsträgers
  • Befundbericht Ihres behandelnden Arztes

 

Bei einer Anschlußheilbehandlung (AHB), d.h. nach einer Akutversorgung im Krankenhaus, erfolgt die Antragstellung  direkt durch das vorbehandelnde Krankenhaus.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die für Sie notwendige Maßnahme:

 

  • bei Ihrem behandelnden Arzt
  • bei dem Sozialdienst des Krankenhauses
  • bei Ihrer Krankenkasse
  • bei Ihrem Rentenversicherungsträger
  • bei Ihrer Berufsgenossenschaft
  • bei Ihrer privaten Krankenversicherung

 

 

Oder wählen Sie einfach unsere Klinik-Infoline und Sie erhalten kompetente Auskunft auf all Ihre Fragen.

 

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