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Sozialberatung in den Asklepios Klinik Langen
 

 
 
 
 
Die Sozialberatung versteht sich als eine ergänzende Einheit zu den ärztlichen und pflegerischen Diensten der Asklepios KLinik Langen.
                                          Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgebildete Dipl.-Sozialarbeiter, Dipl. Pädagogen oder Dipl. Sozialpädagogen.   
Die Aufgabe der Sozialberatung ist es Probleme, die im Zusammenhang mit der Krankheit stehen, gemeinsam mit dem Patienten und den Angehörigen aufzugreifen und sie soweit dies während des Aufenthaltes möglich ist, zu lösen. Damit eine optimale Lösung gefunden werden kann, arbeitet die Sozialberatung  mit den verschiedenen Bereichen der AKLS und mit entsprechenden anderen Institutionen und Einrichtungen  zusammen.
     
Kontakt

Asklepios Klinik Langen
Sozialberatung
Röntgenstrasse 20
63225 Langen
 
  
Tel: 06103 - 9 12 17 71       
        06103 - 9 12 17 72 
 
Sollten Sie uns persönlich nicht erreichen, sprechen Sie bitte Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter 

Gerne sind wir auch zu unseren Sprechzeitun für SIe erreichen. Die Termine können Sie unserem Flyer entnehmen
 
 

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Leistungsprofil / Schwerpunkt

:: Unterstützung und  psychosoziale Beratung in Krisensituationen
 
::
Planung und Koordination weiterführender Maßnahmen nach dem Krankenhausaufenthalt (z.B.
  
Rehabilitationsmaßnahmen, stationäre Nachsorge, neurologische Frühreha etc.)
 
::
Einleitung  von Hilfen für ein angemessenes Weiterleben zu Hause (z.B. ambulante Pflege oder
   hauswirtschaftliche Hilfe)
 
::
Unterstützung bei der Suche nach  einem geeignetem Pflegeplatz, Kurzzeitpflegeplatz oder Hospizplatz
   etc.                           
 
::
Beratung, Information und Hilfe bei der Abklärung rechtlicher Angelegenheiten, Pflegeversicherungsgesetz,
   gesetzliche Betreuung, Schwerbehindertenausweis, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz
 
::
Beratung und Vermittlung von Selbsthilfegruppen und  Beratungsstellen                        
 
::
Hilfe bei der Erstellung  und Weitervermittlung entsprechender Anträge
 
 
Die aufgeführten Angebote können nur mit dem Einverständnis des Patienten und der entsprechenden Entbindung von der Schweigepflicht in  die Wege geleitet werden.
                                  Gespräche in der Sozialberatung werden vertraulich behandelt und unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht.