Unter medizinischer Rehabilitation (kurz: Reha) versteht man die Wiederherstellung von körperlichen Funktionen, Organfunktionen und von Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe mit physiotherapeutischen Maßnahmen, Ergotherapie, übenden Verfahren, Mitteln der psychologischen Medizin und Anleitung zur Selbstaktivierung.
Diese Verfahren können durch andere konservative, therapeutische Maßnahmen unterstützt werden.
Die medizinische Rehabilitation ist sozialmedizinisch von der früher sogenannten beruflichen Rehabilitation zu unterscheiden (heute: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Im deutschen Gesundheitswesen werden Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation von der medizinischen Akutbehandlung unterschieden. Gesetzliche Grundlage für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist insbesondere § 26 SGB IX. Zur medizinischen Rehabilitation gehört auch die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB).
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden als sogenannte Leistungen zur Teilhabe je nach Zuständigkeit von den Rentenversicherungsträgern, von den Privaten Krankenversicherungen oder gesetzlichen Krankenkassen, von der gesetzlichen Unfallversicherung, von der Versorgungsverwaltung, von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von den Sozialhilfeträgern erbracht.