Asklepios Weserbergland-Klinik
 Rehabilitation

In der Neurologischen Abteilung:

Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation ist das Sozialgesetzbuch IX, in dessen §26 es heißt: „Zur medizinischen Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um 1. Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Ver­schlimmerung zu verhüten oder 2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebe­dürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten...“

 

Die neurologische Rehabilitation hat diese Leistungen für Patienten zu erbringen, die nach einer akuten oder bei einer chronisch neurologischen Erkrankung behindert oder von Behind-erung bedroht sind.

Aufgrund der medizinischen Fortschritte der Akutversorgung und der neurologischen Intensivmedizin überleben heute immer mehr Patienten schwere und auch schwerste Erkran­kun­­gen des zentralen Nervensystems, d.h. von Gehirn und Rückenmark.

Gerade Krankheiten und Verletzungen des Gehirns und des Rückenmarks stehen aber an erster Stelle der Ur­sachen für eine Behinderung. Krankheiten, die häufig akut (plötzlich) auftretende Behinderungen nach sich ziehen sind z.B. der Schlaganfall, Hirnblutungen, Schädelhirnverletzungen, Entzündungen oder Tumorerkrankungen des Gehirns oder des Rückenmarkes. Aufgabe der neurologischen Rehabilitation ist es, die Folgen dieser Erkrankungen zu behandeln. Im günstigsten Falle ist eine Rückbildung bis zur Beschwerdefreiheit und wiedererlangter Berufsfähigkeit möglich.

Daneben hat die neurologische Rehabilitation eine unverzichtbare Rolle für Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung eine chronisch progrediente (fortschreitende) Behinderung erleiden müssen. Die bekanntesten solcher Erkrankungen sind sicher­lich z.B. die Multiple Sklerose oder der Morbus Parkinson, seltener sind die Friedreich Ataxie und andere spinozerebelläre Ataxien.  Auch die sogenannten neuromuskulären Erkrankungen, bei deren Behandlung unsere Klinik einen langjährigen Schwer­punkt besitzt, begleiten die betroffenen Patienten lebenslang.
Bei diesen chronischen, progredient verlaufenden Erkrankun­gen hat die stationäre neurologische Rehabilitation das Ziel, noch vorhandene Funktionen zu aktivieren, Fehlfunktionen optimaler zu kompensieren und so auch den Ge­samt­­verlauf der Erkrankung günstig zu beeinflussen. Durch ambulante Therapien ist dies meist nicht ausreichend möglich.

In dem schon zitierten Sozialgesetzbuch IX um­fasst nach §4 die Rehabilitation „die notwen-digen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung 1. die Behinderung...“ sowie  „2. Einschränkungen der Er­werbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten ..., 3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigun­gen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder 4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“

 

Gerade der zuletzt zitierte Satz weist darauf hin, dass Rehabilitation in einem hohen Umfange auf die Lebensqualität des Patienten abzielt.

Um diese zu verbessern, ist weniger die medizinische Diagnose als die je individuelle Er­krankung des Patienten mit ihren Einschränkungen im beruflichen und privaten Alltag Grundlage der Therapie, also die durch die Erkrankung bedingte Behinderung. Daher erfordert eine neurologische Rehabilitation ein ganzheitliches medi­zinisches Konzept. Ein solches kann nur gemeinsam mit dem Patienten, unter Berücksichtigung seines lebensweltlichen Umfeldes und in enger Zusammenarbeit aller Therapiebereiche verwirklicht werden.

Im Gespräch mit dem Patienten, und ggf. dessen Angehörigen, werden die Therapieziele formuliert. Diese gliedern sich in sogenannte Nah- und Fernziele, die wiederum von den individuellen Rehabilitationsmöglichkeiten (dem „Rehabilitationspotential“) und der sich daraus abzuleitenden  Rehabili­tationsprognose bestimmt werden.

Nur durch die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Therapieteam, das wöchentlich über die Thera­pieziele und den sich daraus ergebenden Therapieplan für jeden einzelnen Patienten gemeinsam entscheidet, ist ein bestmögliches Reha­bilitationsergebnis zu erreichen. Das Therapeutenteam, unter ärztlicher Leitung, besteht aus: Rehabilitationspflege, Physiotherapie,  (Neuro-) Psychologie, Sprach- und Schlucktherapie, Ergotherapie, Physikalische Therapie (Masseure, Elektrotherapeuten u.a.), Diätberatung, Sozialpädagogik, Seelsorge.

Howard A. Rusk (1901-1989), nicht nur in Amerika „the father of rehabilitation“, formulierte die ärztliche Aufgabe in der Rehabilitation, der auch wir uns verpflichtet fühlen, so:

„The practice of rehabilitation ... for any doctor begins with the belief in the basic philosophy that the doctor’s responsibility does not end when the acute illness is ended or surgery completed; it ends only when the individual is retrained to live and work with what is left.”

Sinngemäß etwa: „Die Durchführung der Rehabilitation ... basiert für jeden Arzt auf  der grundlegenden Überzeugung, daß die Verantwortung des Arztes nicht mit der Behandlung der akuten Krankheit oder der abgeschlossenen Operation endet; sie endet erst, wenn der Patient mit den verbleibenden Folgen umzugehen und zu leben lernte.“

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