Lehre und Ausbildung
Lehranstalt für Massage

 Staatlich anerkannte Lehranstalt für Massage

 in Trägerschaft der

Stiftung Weserbergland-Klinik

Informationen über die Lehranstalt:

Die PROF.-LAMPERT SCHULE, staatlich anerkannte Lehranstalt für Massage besteht seit dem Jahr 1963. Die Schule befindet sich in einem gesonderten Gebäude direkt unterhalb der Weserbergland-Klinik, idyllisch in einem kleinen Wald gelegen. Von der Schule und der Klinik haben Sie einen schönen Blick auf die alte Hansestadt Höxter, das Wesertal und das bekannte Kloster Corvey. Höxter liegt in einem der waldreichsten Gebiete Deutschlands im Dreiländereck, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen.

In unmittelbarer Nähe, oberhalb der Klinik, befindet sich ein Wohnheim mit schönen Einzelzimmern mit Dusche/WC und Südbalkon. Für die Schüler der Lehranstalten stehen aber auch Zimmer in der näheren Umgebung in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Weiterhin besteht für die Schüler die Möglichkeit, an der Klinikverpflegung zu den für alle Mitarbeiter geltenden Bedingungen teilzunehmen.

Der Unterricht wird von Ärzten, Psychologen, Juristen, Physiotherapeuten, Masseuren und med. Bademeistern erteilt.

Die Unterrichtsräume sind mit modernen Medien ausgestattet. Außerdem stehen die modernst ausgerichteten Behandlungsräume der Therapieabteilung für Unterrichtszwecke zur Verfügung (große Elektrotherapie, Badeabteilung, großes Bewegungsbad, Sauna).

Die zweijährige Ausbildung ist in 4 Semester gegliedert und findet nach dem 1. Semester intensiver praktischer und theoretischer Ausbildung auch praxisnah, in der Therapieabteilung unter kompetenter Anleitung am Patienten statt.

 

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Bild: Hörsaal

 

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Ausbildungsstätte für Masseure und med. Bademeister

Die Ausbildung / das Praktikum

Die Ausbildung dauert 2 Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung unter Aufsicht der Gesundheitsbehörde. Für die staatliche Anerkennung ist im Anschluss an das Examen ein 6-monatiges Praktikum in Krankenhäusern oder in zugelassenen Praxen an. Dieses Nachpraktikum wird vergütet.

Die Urkunde über die staatliche Anerkennung als Masseur und med. Bademeister wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungsgänge (Lehrgang und Praktikum) von der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Antrag ausgestellt. 

Voraussetzung: Hauptschulabschluss, Mindestalter 16 Jahre

Gewünscht: 3-monatiges pflegerisches Praktikum an einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung (nach Absprache auch in der Asklepios Weserbergland-Klinik möglich)

Aufnahme: 01.10. eines jeden Jahres, Bewerbungen zu jeder Zeit

(siehe Aufnahmeantrag / Bewerbung)

Eignungstest: Sie werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, weiterhin wird ein schriftlicher Test (Textwiedergabe aus dem Bereich allgemeine Anatomie) durchgeführt. Danach folgt eine kurze praktische Aufgabe.

Info: Ein Infofilm über die Ausbildung steht zur Verfügung (in der Klinik gedreht und bei allen Arbeitsämtern einsehbar). Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Therapieabteilung der Asklepios Weserbergland-Klinik zu besichtigen.

Bewerbungsadresse: 

Lehranstalt für Massage 
Stiftung Weserbergland-Klinik
37669 Höxter

Tel.: 0 52 71 / 98-44 41 
Fax: 0 52 71 / 98-44 49

Sie können uns auch unter folgender Adresse erreichen:

E-Mail: ms-schulltg@weserbergland-klinik.de

Der Bewerbung um Aufnahme in die Massageschule sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Bewerbungsformular
  2. handgeschriebener tabellarischer Lebenslauf
  3. beglaubigte Abschrift oder Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (bitte keine Originale einsenden)
  4. eine unterschriebene Anmeldung (Anhang zu den Aufnahmebedingungen)
  5. beglaubigte Abschrift oder Fotokopie der Geburtsurkunde
  6. ein Passbild

Vor Eintritt in die Massageschule sind außerdem abzugeben:

    1. Ein ärztliches Zeugnis, das höchstens 3 Monate alt sein darf. Aus diesem Zeugnis muss  hervorgehen, dass der Bewerber aus ärztlicher Sicht für den Beruf des Masseurs geeignet und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

     2. ein amtliches Führungszeugnis

Für die Bearbeitung der Bewerbung wird ein Auslagenersatz von  5,00 € erhoben.

Ausbildung - Lehrgangsbeginn: 01.10. jeden Jahres

Der Unterricht wird nach einem Stundenplan an allen Wochentagen von Montag bis Samstag erteilt (ab dem 2. Semester im Rahmen der praktischen Ausbildung am Patienten wird ein Samstagsdienst/Monat eingeplant). Während des Lehrgangs erfolgen mindestens 800 Stunden praktische Ausbildung und 2230 Std. theoretischer Unterricht. Die theoretische und praktische Ausbildung umfasst 19 Fächer, die durch das MPhG (Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie, Masseur- und Physiotherapeutengesetz) vorgeben werden:

  • Grundzüge der Anatomie und Physiologie
  • Allgemeine und spezielle Krankheitslehre und Hygiene, soweit für die Ausübung des Berufes erforderlich
  • Lehre von der klassischen und speziellen Massage - insbesondere Reflexzonenmassage
  • Grundlagen, Wirkungen und Techniken von Übungsbehandlungen
  • Grundlagen und Technik der Wärme- und Lichtbehandlung, Einführung in die Elektrotherapie, Grundbegriffe der Strahlentherapie
  • Grundbegriffe der Badeheilkunde, Grundlagen und Ausführung medizinischer Bäder, einschließlich der Kneipp`schen Verfahren
  • Verbandtechnik und erste Hilfe                           
  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Angewandte Physik und Biomechanik
  • Sprache und Schrifttum
  • Psychologie, Pädagogik, Soziologie
  • Prävention und Rehabilitation
  • Physikalisch - therapeutische Befundtechnik

    Arbeitsmöglichkeiten

    Selbständig in eigener Praxis; angestellt in Praxis, Akut- oder Fachkrankenhaus, Rehabilitationsklinik, Kurzentrum.

    Schulgeld

    Das Schulgeld beträgt ab Oktober 220,- € monatlich, d.h. 1.320,- € je Semester (Änderungen vorbehalten). Es ist jeweils bis zum 15. des Monats auf unser Konto bei der Sparkasse Höxter, BLZ 47251550, Konto 3010006, zu überweisen. Außerdem sind die entstandenen Kosten für Berufskleidung, Lehrmaterial und eine Studienfahrt von den Schülern aufzubringen.

    Versicherung (Unfall)

    Die Schüler sind während des Lehrgangs bei der gesetzlichen Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichert. Für eine Krankenversicherung hat jeder Schüler selbst Sorge zu tragen.

    Schulordnung

    Die Schulleitung behält sich für die gesamte Zeit des Lehrgangs das Recht vor, Teilnehmer zu jeder Zeit auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten oder mangelnde Leistungen eine erfolgreiche Beendigung des Lehrgangs nicht erwarten lassen. Hierzu gehören u. a. Unpünktlichkeit, häufiges Fehlen, Verstöße gegen die Disziplin und die Hausordnung.