|
Die Ausbildung / das Praktikum
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und endet mit einer staatlichen Prüfung unter Aufsicht der Gesundheitsbehörde. Für die staatliche Anerkennung ist im Anschluss an das Examen ein 6-monatiges Praktikum in Krankenhäusern oder in zugelassenen Praxen an. Dieses Nachpraktikum wird vergütet.
Die Urkunde über die staatliche Anerkennung als Masseur und med. Bademeister wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildungsgänge (Lehrgang und Praktikum) von der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Antrag ausgestellt.
Voraussetzung: Hauptschulabschluss, Mindestalter 16 Jahre
Gewünscht: 3-monatiges pflegerisches Praktikum an einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung (nach Absprache auch in der Asklepios Weserbergland-Klinik möglich)
Aufnahme: 01.10. eines jeden Jahres, Bewerbungen zu jeder Zeit
(siehe Aufnahmeantrag / Bewerbung)
Eignungstest: Sie werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, weiterhin wird ein schriftlicher Test (Textwiedergabe aus dem Bereich allgemeine Anatomie) durchgeführt. Danach folgt eine kurze praktische Aufgabe.
Info: Ein Infofilm über die Ausbildung steht zur Verfügung (in der Klinik gedreht und bei allen Arbeitsämtern einsehbar). Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Therapieabteilung der Asklepios Weserbergland-Klinik zu besichtigen.
Bewerbungsadresse:
Lehranstalt für Massage Stiftung Weserbergland-Klinik 37669 Höxter
Tel.: 0 52 71 / 98-44 41 Fax: 0 52 71 / 98-44 49
Sie können uns auch unter folgender Adresse erreichen:
E-Mail: ms-schulltg@weserbergland-klinik.de
Der Bewerbung um Aufnahme in die Massageschule sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Bewerbungsformular
- handgeschriebener tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte
Abschrift oder Fotokopie des letzten Schulzeugnisses (bitte keine Originale einsenden)
- eine unterschriebene Anmeldung (Anhang zu den Aufnahmebedingungen)
- beglaubigte
Abschrift oder Fotokopie der Geburtsurkunde
- ein Passbild
Vor Eintritt in die Massageschule sind außerdem abzugeben:
1. Ein ärztliches Zeugnis, das höchstens 3 Monate alt sein darf. Aus diesem Zeugnis muss hervorgehen, dass der Bewerber aus ärztlicher Sicht für den Beruf des Masseurs geeignet und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
2. ein amtliches Führungszeugnis
Für die Bearbeitung der Bewerbung wird ein Auslagenersatz von 5,00 € erhoben.
Ausbildung - Lehrgangsbeginn: 01.10. jeden Jahres
Der Unterricht wird nach einem Stundenplan an allen Wochentagen von Montag bis Samstag erteilt (ab dem 2. Semester im Rahmen der praktischen Ausbildung am Patienten wird ein Samstagsdienst/Monat eingeplant). Während des Lehrgangs erfolgen mindestens 800 Stunden praktische Ausbildung und 2230 Std. theoretischer Unterricht. Die theoretische und praktische Ausbildung umfasst 19 Fächer, die durch das MPhG (Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie, Masseur- und Physiotherapeutengesetz) vorgeben werden:
Grundzüge der Anatomie und Physiologie
Allgemeine und spezielle Krankheitslehre und Hygiene, soweit für die Ausübung des Berufes erforderlich
Lehre von der klassischen und speziellen Massage - insbesondere Reflexzonenmassage
Grundlagen, Wirkungen und Techniken von Übungsbehandlungen
Grundlagen und Technik der Wärme- und Lichtbehandlung, Einführung in die Elektrotherapie, Grundbegriffe der Strahlentherapie
Grundbegriffe der Badeheilkunde, Grundlagen und Ausführung medizinischer Bäder, einschließlich der Kneipp`schen Verfahren
Verbandtechnik und erste Hilfe
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
Angewandte Physik und Biomechanik
Sprache und Schrifttum
Psychologie, Pädagogik, Soziologie
Prävention und Rehabilitation
Physikalisch - therapeutische Befundtechnik
Arbeitsmöglichkeiten
Selbständig in eigener Praxis; angestellt in Praxis, Akut- oder Fachkrankenhaus, Rehabilitationsklinik, Kurzentrum.
Schulgeld
Das Schulgeld beträgt ab Oktober 220,- € monatlich, d.h. 1.320,- € je Semester (Änderungen vorbehalten). Es ist jeweils bis zum 15. des Monats auf unser Konto bei der Sparkasse Höxter, BLZ 47251550, Konto 3010006, zu überweisen. Außerdem sind die entstandenen Kosten für Berufskleidung, Lehrmaterial und eine Studienfahrt von den Schülern aufzubringen.
Versicherung (Unfall)
Die Schüler sind während des Lehrgangs bei der gesetzlichen Berufsgenossenschaft gegen Unfälle versichert. Für eine Krankenversicherung hat jeder Schüler selbst Sorge zu tragen.
Schulordnung
Die Schulleitung behält sich für die gesamte Zeit des Lehrgangs das Recht vor, Teilnehmer zu jeder Zeit auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten oder mangelnde Leistungen eine erfolgreiche Beendigung des Lehrgangs nicht erwarten lassen. Hierzu gehören u. a. Unpünktlichkeit, häufiges Fehlen, Verstöße gegen die Disziplin und die Hausordnung.
|