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Aufnahmeformalitäten Für die Asklepios Neurologische Klinik Falkenstein besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V zur Durchführung von stationären und teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen. Ist eine Aufnahme über die gesetzliche Unfallversicherung oder die Rentenversicherungsträger (§ 40,2 SGB V) geplant, bitten wir um Rücksprache mit unserem Patientenservice, um die Aufnahmemöglichkeiten zu klären. Selbstverständlich ist auch eine Aufnahme für Selbstzahler und Privatversicherte mit Wahlleistungsmöglichkeiten und Chefarztbetreuung möglich. Voraussetzungen für die stationäre Aufnahme 1. eine Einweisung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Klinik für eine stationäre Rehamaßnahme 2. eine Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Kostenträgers 3. Patientinnen und Patienten mit einer privaten Krankenversicherungbenötigen vor Behandlungsbeginn ebenfalls eine schriftliche Kostenzusage. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Behandlungsbeginn auch eine Kostenübernahme für Leistungen von Zusatzversicherungen (z.B. Wahlmöglichkeiten) bestätigen zu lassen. Im Interesse einer zielgerichteten und zügigen Behandlung werden zusätzliche Vorbefunde, aktuelle Röntgenbilder, Berichte über frühere Behandlungen und Entlassungsberichte aus Krankenhäusern erbeten. Während der stationären Behandlung regeln wir mit der Krankenkasse oder anderen Kostenträgern alle weiteren Formalitäten. Falls weitere Fragen zu klären sind, stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Patientenservice unter folgender Rufnummern gerne zur Verfügung: · Telefon: (06174) 90-6022 · Telefax: (06174) 90-6010 |
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