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Angebote
Angebot 1Tagessatz für Selbstzahler und Beihilfeberechtigte:Unterkunft im Einzel- bzw. Doppelzimmer,Verpflegung, ärztliche und pflegerische Betreuung.                            99,45 EuroIn diesem pauschalierten Pflegesatz sind die mit einem Heilverfahren verbundenen Nebenleistungen inbegriffen.´ 
Angebot 2
Tagessatz für Badekuren und Feriendialysen
mit erweiterten Leistungen, z. B. pflegerische Betreuung,zusätzliche ärztliche Leistungen (außer Badearzt), Diagnostik und Medikamenten                                                                                     61,00 EuroAngebot 3 
Tagessatz für Badekuren
Unterkunft im Einzel- bzw. Doppelzimmer,Verpflegung,                                                                                                 47,00 Euro           Angebot 4Tagespreis für Begleitpersonen:Verpflegung und Unterkunft im Doppelzimmer                                     45,00 EuroAngebot 5
Tagessatz für Begleitpersonen
Verpflegung, Unterkunft im Doppelzimmer mit durchgehender
pflegerischer Betreuung und ärztlicher Beratung zum Zeitpunkt
der An- und Abreise, notärztliche Betreuung, Notfallmedikation,
Ruhe -EKG, Routinelabor.                                                                          65,00 Euro 
       
In jedem dieser Angebote ist die Benutzung unserer Freizeiteinrichtungen sowie die Teilnahme an den Veranstaltungen unseres Hauses enthalten.
   
Stand der angegebenen Preise: 2/04.
   Die Zahlung erfolgt durch Überweisung nach Eingang der Rechnung.Wir behalten uns Preisänderungen im Rahmen der aktuellen Kostenentwicklungen vor. 
    
Hier noch zwei ergänzende Hinweise für Sie:
   
Als rentenversicherte/r Erwerbstätige/r
haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation zu stellen (dafür benötigen Sie eine schriftliche Begründung durch Ihren Hausarzt). Nach Erhalt des entsprechenden Genehmigungsschreibens Ihrer Rentenversicherung verrechnen wir alle Leistungen direkt mit der Versicherung.   
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
können Sie einen Antrag auf eine „Behandlungsmaßnahme nach § 40 (2) Sozialgesetzbuch Kapitel V (SGB V) stellen. Nach Erhalt des entsprechenden Genehmigungsschreibens Ihrer Krankenkasse verrechnen wir alle Leistungen direkt mit der Kasse. Lediglich der gesetzliche Eigenanteil muß von Ihnen selbst gezahlt werden.
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