Darüber hinaus müssen Sie in der Lage sein, die Therapieeinrichtung in 45 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen und eine komplexe Therapie von 4-6 stündiger Dauer an 3-5 Tagen der Woche zu absolvieren. Den Antrag zu einer AMR-Massnahme stellt Ihr betreuender Arzt an den Rentenversicherungsträger oder bei Altersruhegeldempfängern an die Krankenkasse. In der Regel werden 15-20 Therapieeinheiten genehmigt. Nach Genehmigung des Antrags nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und vereinbaren einen Termin zur ärztlichen Aufnahmeuntersuchung. Nach dieser Untersuchung wird dann ein individueller Therapieplan erstellt, der je nach Erkrankung die folgenden Therapieformen beinhaltet. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt.